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Mord-Prozess in Yverdon-les-Bains
20 Jahre Gefängnis für Mord an Freundin

Das Mordopfer wurde am Ufer des Neuenburgersees bei Yverdons-les-Bains VD im Schilf versteckt aufgefunden.

Ein 22-jähriger Afghane wurde am Mittwoch in Yverdon-les-Bains wegen Mordes zu 20 Jahren Gefängnis  und zu einer ordentlichen Verwahrung  verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er 2019 seine 17-jährige Freundin erdrosselt hatte.

Der Angeklagte hatte vor Gericht ein früheres Geständnis widerrufen und seine Unschuld beteuert. Er bestritt während des Prozesses in der vergangenen Woche auch, dass er sich mit dem Opfer zu einer Bank in das Naturschutzgebiet Les Vernes am Neuenburgersee begeben habe. Dort wurde die Leiche der Jugendlichen, ebenfalls afghanischer Herkunft, am 6. Januar 2020 im Schilf versteckt aufgefunden.

DNA an Schnürsenkeln gefunden

Ihr Freund, von dem sich das Opfer trennen wollte, wurde einige Tage später festgenommen. Laut dem Kriminalgericht des Bezirks Broye und Nord-Waadt wurde die DNA des jungen Mannes an den Schnürsenkeln gefunden, mit denen die Jugendliche mutmasslich erdrosselt worden war. Die Rechtsmedizin kam nach einer Autopsie der Leiche zum Schluss, dass der Tod der jungen Frau die Folge einer «mechanischen Erstickung durch Strangulation mit einem Strick» war.

Für das Gericht bestand kein Zweifel an der Schuld des 22-Jährigen, da die zahlreichen Indizien wie sein anfängliches Geständnis, die DNA-Spuren an den Schnürsenkeln, die Telefonaufzeichnungen und die Aussage einer Spaziergängerin als sehr stichhaltig angesehen wurden.

Freundin wollte sich trennen

Der junge Mann soll seine Freundin, die mit ihrer Familie in Baulmes VD lebte, getötet haben, weil sie sich von ihm trennen wollte. Er gab vor, ihr eine Kette um den Hals legen zu wollen, bevor er sie von hinten erwürgte.

Der Verurteilte sitzt derzeit im Gefängnis La Croisée in Orbe VD. Er hat bereits fast drei Jahre in Untersuchungshaft verbracht. Zusätzlich zur Gefängnisstrafe verhängten die Richter aufgrund des hohen Rückfallrisikos eine ordentliche Verwahrung. Er wird zudem für 15 Jahre des Landes verwiesen.

SDA/fal