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Anlässe und Covid-Verordnung 
1.-Mai-Demonstrant nun doch schuldig gesprochen 

An der Kundgebung am 1. Mai 2021 machten die Demonstranten mit farbiger Kostümierung auf sich aufmerksam.
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Strafbefehl, Freispruch, Verurteilung.

Das ist die Kurzfassung der bisherigen Gerichtsakte eines heute 20-Jährigen, der am 1. Mai 2021 an einer unbewilligten Demonstration teilgenommen hatte. Dabei spielt eine wichtige Rolle, dass mehr als 100 Personen mitgemacht hatten und damals die Covid-19-Verordnung eine Veranstaltung mit dieser Personenzahl untersagt hatte. 

Das Zürcher Obergericht stützt nun den Entscheid des Zürcher Stadtrichteramts, wie die NZZ schreibt. Dieses hatte dem Mann per Strafbefehl eine Busse von 250 Franken wegen Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung und wegen der Teilnahme an der unbewilligten Demonstration ausgestellt. Das Obergericht korrigiert so auch den Entscheid des Zürcher Bezirksgerichts. Dieses hatte den Mann vor einem Jahr freigesprochen. Es gewichtete das Recht auf Versammlungsfreiheit höher.

Kritik an der zürcherischen Regelung 

Für den Stadtrichter war klar, dass dem Mann seine Verstösse durchaus bewusst gewesen waren. Er hätte wissen müssen, dass die Demonstration unbewilligt war und mehr als 100 Personen daran teilgenommen hatten. 

Das Bezirksgericht stützte den Freispruch ganz auf die damals geltende zürcherische Regelung zu Kundgebungen, die Höchstzahl der Teilnehmenden auf 100 Personen zu beschränken. Die Regelung habe so gegen die Versammlungsfreiheit verstossen. Eine solche Beschränkung sei damals nicht erforderlich gewesen, argumentiert das Gericht. Überdies hätten aus Sicht des Bezirksgerichts politische Kundgebungen erlaubt sein müssen, da sie in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat eine hohe Bedeutung hätten und deshalb privilegiert werden müssten. Sprich: Politische Demonstrationen hätten damals toleriert werden müssen, solche mit mehr als 100 Personen sowieso. Und da die Stadt die Veranstaltung ohnehin nie bewilligt hätte, habe sich der Mann auch mit einer Teilnahme nicht strafbar gemacht. 

Anders urteilt nun das Obergericht: Die zürcherische Covid-19-Verordnung habe nicht gegen die Versammlungsfreiheit verstossen. Zudem habe sie politische Kundgebungen bevorzugt behandelt, da für diese keine weiteren Vorgaben wie Abstandspflicht gegolten hätten. Der Mann hätte sich auch schuldig gemacht, wenn die zürcherische Regelung tatsächlich verfassungswidrig gewesen wäre. Denn es gehe nicht an, dass Teilnehmende eine Verweigerung der Bewilligung antizipieren dürften und mit diesem Argument keine Bewilligung einholten.

Deshalb sei der Mann in beiden Punkten schuldig. Kosten: 250 Franken Busse, 2000 Franken Verfahrenskosten.