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Neue Umweltauflagen für Bauern
Ständeräte sprechen sich für besseren Trinkwasserschutz aus

Als Antwort auf die Pestizid- und Trinkwasserschutz-Initiativen will die Wirtschaftskommission die Phosphorverluste beim Güllen senken: Ein Landwirt düngt im Churer Rheintal sein Feld.
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Stephan Attiger und Philippe Leuba: Beide sind Regierungsräte, der eine im Aargau, der andere in der Waadt. Beide sind Freisinnige. Und beide waren Unterzeichner je eines Schreibens, das vom 11. September datierte und an die «Damen und Herren» im Ständerat gerichtet war. Doch damit enden die Gemeinsamkeiten. Denn die Appelle der beiden Magistraten widersprachen sich – und brachten die Ständeräte in die Zwickmühle.

Doch der Reihe nach. Am Montagnachmittag behandelte die kleine Kammer zwei Volksinitiativen, welche den Einsatz von Pestiziden verringern respektive verbieten wollten. Dass nach dem Nationalrat auch der Ständerat die Trinkwasser- und Pestizidverbots-Initiative ablehnen würde, galt als sicher. Umstritten war jedoch, inwieweit das Parlament auf die beiden Volksbegehren reagieren sollte.

Auf dem Tisch lag ein Vorschlag der ständerätlichen Wirtschaftskommission, der als eine Art inoffizieller Gegenvorschlag zu den Initiativen dienen sollte. Er will die Risiken beim Einsatz von Pestiziden reduzieren; im Gesetz soll dazu ein Absenkpfad mit Zielwerten verankert werden.

Die Wirtschaftskommission des Ständerats will die «ökologische Komponente der Landwirtschaft weiter stärken» und so «Antworten» auf die beiden Initiativen geben. Zum einen sollen die Stickstoff- und Phosphorverluste beim Güllen bis 2025 um 10 Prozent sinken, dies im Vergleich zu den Jahren 2014 bis 2016; bis 2030 sollen es 20 Prozent sein. Zum anderen sollen die Direktzahlungen an neue Auflagen geknüpft werden, unter anderem an einen «umweltschonenden Pflanzenschutz». Schliesslich sollen jene, die wie etwa die Landi-Läden Futtermittel oder Dünger in Verkehr bringen, dem Bund entsprechende Daten über die Abgabe an die Bauernbetriebe liefern. Der Ständerat stimmte dem Vorschlag zu.

Diese Beschlüsse gehen Regierungsrat Philippe Leuba zu weit – und mit ihm der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK), die er präsidiert. Es sei unbestritten, dass die Landwirtschaft «in Sachen Umwelt noch wesentliche und zusätzliche Anstrengungen unternehmen muss», so Leuba im Schreiben, das dieser Zeitung vorliegt. Allerdings seien die Vorschläge «nicht ausgereift». Die Landwirtschaftsdirektoren stören sich an ihrer Ansicht nach unscharfen Begriffen wie «umweltschonender Pflanzenschutz». Die Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen halten sie für «unnötig und zu bürokratisch». Daher wollten sie die «komplexe Thematik» erst später angehen, im Rahmen der geplanten Agrarreform, der neuen Agrarpolitik ab 2022 (AP22+).

Reformpaket auf Eis gelegt

Ganz anders tönt es von Regierungsrat Stephan Attiger – und damit von der Konferenz der kantonalen Umweltdirektoren (BPUK), der er vorsteht. Die BPUK begrüsst die Zusatzforderungen im Grundsatz. Konkret: den vorgeschlagenen Absenkpfad für Stickstoff und Phosphor sowie die Offenlegungspflicht für Nährstofflieferungen. Einzig bei den Auflagen für die Direktzahlungen schlugen die Umweltdirektoren Justierungen vor. So etwa sollten sie nicht an einen «umweltschonenden Pflanzenschutz» geknüpft sein, sondern an eine «gezielte Auswahl und Anwendung» der Pestizide. Der Bundesrat begrüsste die Stossrichtung des ständerätlichen Entscheids.