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Zukunft der Stimmrechte
Baloise beharrt auf bewährten Regeln

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Der Verwaltungsrat der Baloise Holding lehnt die Vorschläge des Investors zCapital zur Abschaffung der Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung weiterhin ab. Daher empfiehlt das Unternehmen seinen Aktionären, an der kommenden Generalversammlung vom 26. April gegen die Anträge des aktivistischen Investors zu stimmen.

Die von zCapital vorgeschlagene vollständige und ersatzlose Aufhebung der Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung sei nicht im langfristigen Interesse von Baloise und der Mehrheit ihrer Aktionäre, teilte der Konzern am Dienstag nebst der Publikation der Jahreszahlen 2023 mit. Diese Beschränkung verhindere es, dass wenige Aktionäre eine GV dominierten.

Mit diesem Schutzmechanismus werde das Risiko vermindert, dass die Interessen kurzfristig orientierter Investoren langfristige Wertschöpfungs- und Unternehmensinteressen verdrängten, hiess es weiter. Auch andere Versicherer hätten solche Bestimmungen in ihren Statuten festgeschrieben.

Allerdings stellt der Verwaltungsrat von Baloise eine Änderung der entsprechenden Statutenbestimmungen auf die GV 2025 in Aussicht. Dazu sei man im Austausch mit Aktionären und anderen Anspruchsgruppen.

zCapital fordert die Aufhebung der Eintragungs- und Stimmrechtsbeschränkung in den Statuten. Dies sei ein Relikt aus vergangenen Zeiten, schrieb der Vermögensverwalter im Januar. Gemäss den aktuell gültigen Statuten ist die Anerkennung einer Person als Aktionär mit Stimmrecht auf insgesamt 2 Prozent des Aktienkapitals begrenzt. Das heisst konkret: Auch wenn ein Aktionär mehr als 2 Prozent der Aktien besitzt, hat er nur Stimmrechte für maximal 2 Prozent.

SDA/ith