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Gefahr für den Zürichsee
Kantonsräte sorgen sich wegen Quaggamuschel

Berufsfischer Silvano Solca. Seit Ende letzten Jahres gibt es im Bielersee die Quaggamuschel. Diese verursacht Schäden an den Anlagen für die Wasserversorgung, an den Fischernetzen und frisst den Felchen das Phosphat weg. Foto: Beat Mathys / Tamedia AG.
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Seitdem die Quaggamuschel 2014 zum ersten Mal im Rhein bei Basel nachgewiesen worden ist, breitet sich die invasive Art rasant aus. In zahlreichen Schweizer Gewässern – etwa dem Boden- und dem Genfersee – hat das bis zu vier Zentimeter grosse Weichtier bereits Fuss gefasst. Wenn das passiert, bringt das nicht nur das Ökosystem aus dem Gleichgewicht, auch blockieren sie wichtige Leitungen in der Tiefe. Die Kosten, um diese regelmässig zu reinigen, belaufen sich in Millionenhöhe.

Einmal in einem Gewässer angesiedelt, lassen sich die aquatischen Eindringlinge kaum mehr entfernen. Dabei, das also zu verhindern, zeigt sich der Kanton Zürich bislang eher von der zurückhaltenden Seite. Ob die getroffenen Massnahmen ausreichen, sorgt nun im Kantonsrat für Diskussionen. So haben die drei Kantonsräte Gabriel Mäder (GLP, Adliswil), Carmen Marty Fässler (SP, Adliswil) und Thomas Schweizer (Grüne, Hedingen) kürzlich eine Anfrage eingereicht.

Verbot in anderen Kantonen

Wie in der Anfrage hervorgehoben, greifen andere Kantone inzwischen bereits zu deutlich drastischeren Mitteln, damit sich die invasive Muschel nicht ansiedelt. In Zug etwa verabschiedete der Regierungsrat Mitte April sogar ein Verbot für die Einwasserung von ausserkantonalen Wanderschiffen.

Zürichsee, Verbot wegen Quagga-Muschel, Boote, private BootsbesitzerInnen, Hafen Farb, Aufruf, Vorsicht, Neophyt, 15.4.24, Foto: Manuela Matt, manuelamatt.ch

In diesem Zusammenhang bitten die Zürcher Kantonsräte den Regierungsrat nun um eine Stellungnahme dazu, wie er die aktuelle Bedrohung durch die Quaggamuschel einschätzt. In ihrem Vorstoss wollen sie zudem wissen, welche präventiven und reaktiven Massnahmen der Kanton erwäge, um die Ausbreitung in Zürcher Gewässern zu verhindern.

Auch bringen sie das Thema Schiffreinigungspflicht auf den Tisch: In den Kantonen Uri, Schwyz, Nid- und Obwalden gilt eine solche bereits seit Juli 2023. Auch Bern, Luzern und Zug haben sich unterdessen angeschlossen. Der Regierungsrat soll deshalb nun die Frage beantworten, ab welchem Zeitpunkt er eine solche auch für die Seen im Kanton Zürich in Betracht ziehe.

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