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Fahrverbot bei der Josefwiese
Velostreit an der Neugasse eskaliert

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Der Hauswart Martin Bräm hat seine Drohung wahr gemacht und an der Neugasse neben der Josefwiese «bauliche Massnahmen» ergriffen. Zuvor hatte er diese gegenüber dieser Redaktion angekündigt.

Seit dieser Woche stehen nun an der Neugasse zwei eiserne Absperrgitter und eine Holzplatte. Diese Konstruktion soll verhindern, dass Velofahrenden die Neugasse befahren.

Wie Bräm sagt, sah er sich zu diesem Schritt gezwungen, da der Verkehr auf der Neugasse mit dem warmen Frühlingswetter wieder zugenommen hätte. Zudem sei vor drei Wochen ein Anwohner von einem Velofahrer umgestossen worden, als jener diesen beim «Vorbeizwängen» auf das Fahrverbot aufmerksam gemacht habe. «So haben wir nun beschlossen, einen Test mit einer provisorischen Absperrung zu machen», sagt Bräm. 

Das Provisorium werde nun für ein paar Wochen an verschiedenen Orten des Strassenabschnittes auf der Neugasse platziert und jeweils übers Wochenende abgebaut, damit Fussgänger mit Kindern sowie Kinderwagen die Josefwiese ungestört besuchen könnten.

Ob das die letzte «bauliche Massnahme» sei, kann Bräm nicht sagen. «Ein defintive Verkehrsberuhigungsmassnahme ist momentan noch nicht bestimmt», sagt er. Bevor die Genossenschaft Geld für eine fixe – und dann natürlich auch eine rollstuhl- und kindergerechte – Konstruktion in die Hand nehme, wolle man prüfen, ob damit der gewünschte beruhigende Effekt erreicht werden könne. Danach wären aber auch mehrere Umlaufsperren denkbar.

Streit dauert schon drei Jahre

Diesem Eskaltionsschritt vorausgegangen ist ein Streit, der nun schon gut drei Jahre lang dauert. Denn eigentlich lässt die Markierung auf der Neugasse keinen Zweifel zu: Durchfahren verboten. Ein Augenschein vor Ort zeigt aber schnell, dass das den meisten Velofahrern egal ist. Wo sie eigentlich absteigen müssten, fahren sie weiter. Und das nicht zu langsam.

Auf der Neugasse hinter der Josefwiese in Zürich gilt seit 1996 ein Fahrverbot. Doch dieses wurde jahrelang nicht durchgesetzt.

Der Grund: Es ist ein privater Durchgang, welcher der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Solche Abmachungen kommen regelmässig vor, im Gesetz spricht man dann von einer «Dienstbarkeit».

Die Situation ist verzwickt

Als Martin Bräm die Hauswartung der Wohnhäuser an der Neugasse übernahm, sah er sich die Sache genauer an. Und intervenierte im März 2021 bei der Stadt. Denn: «Ich kann eine Reihe von Unfällen aufzählen», sagte Bräm gegenüber «Watson». Mal traf es einen Gärtner, dann ein Kind. «Bei den älteren Bewohnerinnen und Bewohnern herrscht wirklich eine Sorge, dass es auch sie treffen könnte.»

Das Problem: Der Weg entlang der Josefwiese ist gerade mal 3,4 Meter breit und wird sowohl von Fussgängerinnen als auch von Velofahrern genutzt. Denn der Abschnitt wurde von der Stadt als offizielle Velovorzugsroute ausgewiesen.

Doch die Eigentümerin ist nicht etwa die Stadt oder der Kanton, sondern die SBB. Ihr gehört laut Grundbuch nicht nur das Grundstück mit den Wohnhäusern, sondern auch der Abschnitt der Neugasse entlang der Josefwiese.

Weil Bräm zuerst kulant sein wollte, einigte er sich mit der Stadt auf ein Schritttempo in diesem Bereich. Doch das montierte Schild war missverständlich, es signalisierte «Fussgänger und Velofahrerinnen gestattet». Und die Velos blochten weiter.

Drohung wahrgemacht

Also hat Bräm im Namen der Eisenbahner-Baugenossenschaft Dreispitz, welche die SBB in dieser Angelegenheit vertritt, ein Fahrverbot durchgesetzt.

Fahrverbot in der Neugasse - Den Velofahrern ist das egal
Zürich, 20.3.2024

Gemäss Bräm beobachtet die Genossenschaft die Situation in der Neugasse genau. Eine Zeit lang habe der Verkehr abgenommen, und der grösste Teil der Velofahrer benutzte die seit September 2021 von der Stadt ausgeschilderte Route auf der anderen Seite, über die Josefstrasse.

Doch Bräm befürchtete, dass der Verkehr mit der kommenden Velosaison wieder zunehmen wird. Zurecht, wie sich nun zeigt.