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Video

Blackfacing am Sechseläuten
Zürcher Staatsanwaltschaft prüft Strafverfahren

Ein geleaktes Video von einem Zürcher Zunftanlass, bei dem ein Mann mit schwarz angemaltem Gesicht Witze reisst, sorgt gerade für Aufregung. Wie die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat auf Anfrage mitteilt, hat sie inzwischen ein sogenanntes Vorabklärungsverfahren eröffnet. Dabei handle es sich um eine Vorprüfung, ob ein hinreichender Tatverdacht für ein Offizialdelikt vorliegt und ob die Voraussetzungen zur Eröffnung einer Strafuntersuchung gegeben sind.

Zuvor hatte die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (ERK) die Darbietung mit rassistischen und diskriminierenden Inhalten beim diesjährigen Ball beim Bögg in Zürich verurteilt, weil sie «rassistische Stereotype reproduziere». Das bei der Veranstaltung angewandte Blackfacing sei deshalb rassistisch, weil es in diesem Fall schwarze Menschen auf eine einseitige und diskriminierende Art und Weise darstellt, sagte die Bundesbehörde gegenüber CH Media.

Sie sieht eine mögliche Verletzung der Antirassismusstrafnorm, da laut Rechtsprechung des Bundesgerichts auch geschlossene Veranstaltungen öffentlichen Charakter haben können, wenn sich nicht alle Teilnehmer persönlich gut kennen. Nachdem es sich bei der Antirassismusstrafnorm um ein Offizialdelikt handelt, sind die Behörden dazu verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen, sobald sie von einem mutmasslichen Gesetzesverstoss Kenntnis erhalten.