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Zürcher Staatsanwaltschaft immer mehr gefordert

Haben viel zu tun: Beat Oppliger (Mitte), Leitender Oberstaatsanwalt, Cyrill Hüsser (links), Staatsanwaltschaft Zuerich-Limmat und Stephan Walder (rechts), Staatsanwaltschaft II des Kantons Zuerich an einer Pressekonferenz im Mai 2018.

Insgesamt gingen 2017 über 29'000 Fälle bei der Staatsanwaltschaft ein, rund 28'700 wurden erledigt. Die Pendenzen stiegen um 14 Prozent auf etwa 9500 an. «Vor allem diese Zunahme bereitet uns Sorgen», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Beat Oppliger am Dienstag vor den Medien.

Ein Grund für den wachsenden Pendenzenberg sind unter anderem die formellen Anforderungen, die gestiegen sind. Als Beispiel nannte Oppliger die Blutproben, die die Polizei früher selbst anordnen konnte, bis das Bundesgericht dies 2017 untersagte. Neu müsse die Staatsanwaltschaft die Blutprobe anordnen - auch wenn die betroffene Person ihre Einwilligung gebe oder selbst vorschlage.

Auch werden die Strafuntersuchungen komplexer und zeitaufwändiger - gerade auch im Bereich der Wirtschaftsdelikte. Grossverfahren wie beispielsweise gegen Millionenbetrüger Felix Vossen «absorbieren unsere Ressourcen stark». Zudem fordern die technologischen Entwicklungen - beispielsweise die grossen Datenmengen - die Staatsanwaltschaft.

Mit dem 2015 gestarteten Strategieprozess STR2020 sollen deshalb Grundlagen geschaffen werden, um die Ressourcen effektiver und flexibler einsetzen zu können. Die ersten Massnahmen werden laut Oppliger im laufenden Jahr umgesetzt. Allerdings benötigt die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang zusätzliche Ressourcen. In einem ersten Schritt werde daher nun der Sollbestand definiert.

Kritik an Strafprozessordnung

Ausserdem äusserte der Leitende Oberstaatsanwalt Kritik an der 2011 in Kraft getretenen Strafprozessordnung (StPO) - «dem wichtigsten Gesetz für uns». So hätten sich einzelne Bestimmungen nicht bewährt und die vom Bundesrat Ende 2017 angestossene Revision gehe in die falsche Richtung. Beispielsweise werde das Strafbefehlsverfahren verkompliziert und verlängert. «Längere Verfahren sind nicht im Interesse der Beteiligten», betonte Oppliger.

Wie wichtig das Strafbefehlsverfahren für die Staatsanwaltschaft ist, zeigt ein Blick in die Zahlen. Insgesamt 47,5 Prozent der Verfahren erledigte die Zürcher Staatsanwaltschaft 2017 mittels Strafbefehl, 48 Prozent wurden eingestellt oder sistiert und nur gerade 4,5 Prozent gelangten zur Anklage.

Am häufigsten befasst sich die Staatsanwaltschaft mit Vermögensdelikten wie Diebstahl, Raub, Veruntreuung oder Betrug. Auf Platz 6 folgen laut Oppliger bereits Ehrverletzungen. Diese wurden vor 2011 oft noch durch Friedensrichter erledigt, beschäftigen und belasten damit nun aber auch immer mehr die Staatsanwaltschaft. Sie würden daher eine Kautionierungspflicht bei Ehrverletzungsdelikten begrüssen, «um die Spreu vom Weizen zu trennen», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt. Heute würden viele Anzeige erstatten, da es nichts koste. «Es gibt keine Hürden.» Dabei sei das harte Strafrecht - beispielsweise bei Streit unter Nachbarn - nicht immer das richtige Mittel. «Viele Fälle könnten anders geregelt werden», ist er überzeugt.

Cybercrime: «Zeichen setzen»

Ebenfalls vor grossen Herausforderungen steht die Staatsanwaltschaft bezüglich Cybercrime. Stephan Walder, Co-Leiter des seit 5 Jahren operativ tätigen Kompetenzzentrums Cybercrime, sprach von «immer komplizierteren Fällen». Dabei stellen sie keine Verlagerung der Kriminalität ins Internet fest, sondern eine Parallelentwicklung.

Ihnen sei bewusst, dass sie Cybercrime nicht ausrotten könnten, sagte Walder. «Aber wir können es weniger attraktiv machen.» Sie wollen daher ein Zeichen setzen und mehr Darknet-Überwachungen zur Anklage bringen. Die Beschleunigung der Rechtshilfe - «hier haben wir am meisten Potenzial» - ist ein weiteres Ziel.