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Gesetz für Pflegeberufe
Zürcher Spitex wehrt sich gegen mehr «teuren Papierkram»

Mitarbeiterin vom Spitex Thun pflegt eine Patientin am,16. September 2019 in Region Thun. (KEYSTONE/Gaetan Bally)
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In Kürze:
  • GLP-Nationalrat Patrick Hässig kritisiert die Umsetzung des Gesundheitsberufegesetzes in Zürich.
  • Zürich lege das Gesetz strenger aus als andere Kantone, meint er.
  • Das Amt für Gesundheit verteidigt die Regelung und verweist auf Sicherheit.

«Diese neue Regelung ist eine unsinnige Ausweitung der bisherigen Praxis und bringt nichts ausser Papierkram und hohe Kosten für die Pflegenden», sagt GLP-Nationalrat und Vorstandsmitglied des Spitex-Verbands Kanton Zürich Patrick Hässig verärgert.

Der Grund für sein Ärger ist die Umsetzung des eidgenössischen Gesundheitsberufegesetzes (GesBG). Mit dem GesBG wurden für die sieben Gesundheitsberufe (Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme, Ernährung und Diätetik, Optometrie sowie Osteopathie) schweizweit einheitliche Anforderungen an die Berufsausübung gestellt. Neu wird verlangt, dass jede Person, die in fachlicher Eigenverantwortung tätig ist, über eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) verfügt. In fachlicher Eigenverantwortung bedeutet: entscheidbefugt und eigenständig verantwortlich für die einzelne Behandlung.

Bisher mussten nur leitende Pflegefachpersonen und deren Stellvertreter über eine BAB verfügen. «Und das reicht auch», findet Hässig. 

Die Auslegung des Gesetzes obliegt den Kantonen, «und Zürich fehlt das Augenmass», sagt der GLP-Nationalrat. Der Kanton lege das Gesetz viel strenger aus als andere Kantone. In Zürich müssen alle diplomierten Pflegefachpersonen in Spitex-Organisationen eine mit Kosten verbundene BAB beantragen, sofern sie mehr als 50 Prozent beschäftigt sind. 

Wie viele Personen von der neuen Regelung im Kanton Zürich betroffen sind, ist noch nicht klar, der GLP-Nationalrat und selber Pflegefachmann vermutet aber «Hunderte, wenn nicht gar Tausende». Vor dem Hintergrund des sich immer weiter akzentuierenden Personalmangels sei das «eine unnötige Zusatzbelastung für Spitex-Mitarbeitende», sagt er.

Neue Regelung für mehr Sicherheit

Das Amt für Gesundheit kontert: Man setze Bundesrecht um. Die Verbände seien frühzeitig über die Umsetzung informiert und miteinbezogen worden. Und Zürich sei auch nicht strenger als andere Kantone, die Zürcher Auslegung sei im Vergleich verhältnismässig, schreibt das Amt für Gesundheit auf Anfrage. Gewisse Kantone seien sogar strikter. Der Kanton Zürich würde schweizweite Empfehlungen zur einheitlichen Anwendung begrüssen, schreibt das Amt weiter.

Die neue Gesetzgebung diene dazu, die Qualität in der Versorgung und die Patientensicherheit zu gewährleisten, so das Amt. Die Bewilligung stelle sicher, dass die Pflegefachpersonen über die erforderlichen Anforderungen verfügten. Insbesondere bei Spitex-Institutionen stelle das Amt für Gesundheit wiederholt Verfehlungen fest. Mit der neuen Regelung könnten Mitarbeitende von Spitex-Organisationen direkt dafür belangt werden. Ohne BAB können Mitarbeitende nach allfälligen Verwarnungen ihren Arbeitgeber ohne Konsequenzen in Form von disziplinarischen Massnahmen wechseln.

«Ein Papier bringt nicht mehr Sicherheit», ist Patrick Hässig überzeugt. Die Spitexorganisationen verfügten bereits über ausreichende und zuverlässige Möglichkeiten, die Qualität zu kontrollieren und die Patientensicherheit zu gewähren.

Zusatzkosten für Pflegende

Was den Politiker zudem stört, sind die zusätzlichen Kosten, die auf die Pflegefachfrauen und -männer zukommen werden. «Im Kanton Aargau kann man die BAB für 200 Franken online anfordern, in Zürich zahlt man das vierfache», kritisiert Hässig. Der kantonale Spitex-Verband hat errechnet, dass die neuen Verordnungen Zusatzkosten von einer bis zwei Millionen Franken schaffen würden.

Tatsächlich seien die Kosten in Zürich leicht über der Empfehlung des Preisüberwachers, räumt das Amt ein. Jedoch sei zu beachten, dass die Gebühr seit mehr als zehn Jahren nie erhöht und auch nicht der Teuerung angepasst worden sei. Unter Berücksichtigung des Kostenumfelds im Kanton Zürich seien die Gebühren angemessen. 

Da die Berufsausübungsbewilligung eine persönliche Bewilligung für die einzelne Pflegefachperson ist und für 10 Jahre ihre Gültigkeit hat, müssen die Pflegefachpersonen selber für die Kosten aufkommen. Pro Jahr 80 Franken, also insgesamt 800 Franken. 

Was Hässig erneut ärgert: «Jetzt muss jede Pflegefachperson 800 Franken hinblättern und umfassende Dokumente einreichen, um den gleichen Beruf weitermachen zu können wie bisher?» Das sei nicht förderlich, um Pflegefachpersonen im Beruf zu behalten.