Kunstwerke nicht verzolltZürcher Gericht verurteilt Schwarzenbach zu Busse von 6 Millionen
11 Millionen Franken Steuern soll der Kunstsammler und Hotelbesitzer Urs Schwarzenbach umgangen haben, weil er Kunstwerke ohne Verzollung einführte. Das Zürcher Bezirksgericht hat ihn dafür gebüsst.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Urs Schwarzenbach zwischen 2008 und 2013 mithilfe des sogenannten Verlagerungsverfahren 83 Kunstwerke in die Schweiz gebracht hatte. Den Einwand des Beschuldigten, die Vorwürfe seien schon verjährt, beurteilte das Gericht als «nicht stichhaltig», wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht.
Schwarzenbach habe das Verlagerungsverfahren «wissentlich und willentlich» angewandt, um Einfuhrsteuern zu umgehen. Bei diesem Verfahren fallen bei der Wareneinfuhr keine Einfuhrsteuern an. Er kooperierte dafür mit einer Galerie aus Zürich, welche über die notwendige Bewilligung für das Verlagerungsverfahren verfügte.
Bei der Verhandlung Ende Januar machte die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) geltend, dass die Galerie gar nie über die Werke verfügen konnte, so wie das im Verlagerungsverfahren gesetzlich verlangt wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auch Galerist verurteilt
Neben Schwarzenbach wurde auch der damalige Geschäftsführer der Galerie vom Bezirksgericht schuldig gesprochen. Er habe entscheidend darauf Einfluss genommen, die Werke im Verlagerungsverfahren einzuführen und habe um die Unrechtmässigkeit gewusst, heisst es im Urteil. Er wurde zu einer Busse von einer Million Franken verurteilt.
Mitte Dezember unterlag Schwarzenbach in einem anderen Fall vor Bundesgericht: Dieses bestätigte, dass er der Zolldirektion rund 11 Millionen Franken an Einfuhrsteuern und 2,5 Millionen Franken Zinsen für nicht korrekt versteuerte Kunstwerke schulde.
Mitte Januar bestätigte das Bundesgericht zudem die Gültigkeit von Zahlungsbefehlen, mit denen der Kanton Zürich Steuern in der Höhe von rund 162 Millionen Franken einzutreiben versucht.
SDA
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