Gefängnis Horgen wird Corona-Krankenstation
Der Kanton Zürich nimmt das seit Dezember stillgelegte Gefängnis Horgen wieder in Betrieb – als Corona-Station für Zürcher Häftlinge.

Noch ist es ein Plan, doch dieser ist offenbar schon weit fortgeschritten: Das Gefängnis Horgen soll wieder eröffnet werden – zumindest temporär. Wie Radio SRF berichtet, will die Justizdirektion das Gebäude als Krankenstation für Häftlinge einrichten, die am Coronavirus erkrankt sind.
Rebecca de Silva, Kommunikationsbeauftragte des Amts für Justizvollzug bestätigt, dass geplant ist, in Horgen «unter anderem eine Krankenstation einzurichten».
Wie die Pläne konkret aussehen, kann sie noch nicht sagen. So ist etwa offen, wie viele kranke Gefangene in Horgen unterkommen sollen und wann der Plan umgesetzt wird. Als das Gefängnis noch benutzt wurde, bot es 54 Personen Platz. Unbeantwortet bleibt auch die Frage, ob ehemalige Angestellte wieder in Horgen zum Einsatz kommen sollen. Klar ist hingegen schon, dass die Gefangenen aus allen Gefängnissen des Kantons und möglicherweise auch aus anderen Kantonen aufgenommen würden. «Eine Zusammenarbeit mit anderen Kantonen ist vorgesehen», sagt de Silva.
Eigentlich hätte das Gefängnis Horgen erst Ende Mai zugesperrt werden sollen. Doch bereits am 17. Dezember wurde der letzte Gefangene verlegt. Deshalb könnte es seiner neuen Funktion schnell übergeben werden. Die frühere Schliessung erweist sich in der Krise als Glücksfall.
Einzelzellen für Erkrankte
Noch ist es so, dass in den einzelnen Gefängnissen im Kanton Zürich die Gefangenen in Einzelzellen isoliert werden können. Brauche es mehr Betreuung könnten Inhaftierte zu gegebener Zeit nach Horgen versetzt werden, so die Kommunikationsbeauftragte. Kranke Angestellte werden sofort nach Hause geschickt.
Bei jedem Fall erfolge eine Analyse der Situation. So werde eruiert mit wem die erkrankte Person in Kontakt war und es erfolgen die entsprechenden, vom BAG vorgesehenen, Massnahmen. Dabei würden beispielsweise weitere Personen aus dem Umfeld für mehrere Tage in Quarantäne versetzt, um einer allfälligen Ansteckungsgefahr vorzubeugen. Ausserdem bestehe ein enger Austausch mit dem internen medizinischen Dienst.
Von zentraler Bedeutung sei zudem die interne Kommunikation: So würden für die Gesundheitsprävention umgehend alle Mitarbeitenden und Insassen des entsprechenden Gefängnisses informiert und über die getroffenen Massnahmen auf dem Laufenden gehalten.
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