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Sozialbehörde in Oberrieden
Will denn niemand dieses Amt?

Die Erneuerungswahlen vom 27. März betreffen in Oberrieden unter anderem die Sozialbehörde.
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Die Frist ist längst abgelaufen: Bis am 4. Januar hatten Oberriednerinnen und Oberriedner Zeit, bei der Gemeinde ihre Kandidatur für ein Behördenamt bekannt zu geben. Dies für die Erneuerungswahlen vom 27. März. Dann entscheidet das Stimmvolk, wer die nächsten vier Jahre im Gemeinderat, in der Schulpflege, in der Rechnungsprüfungskommission (RPK) und in der Sozialbehörde sitzen wird.

Vor kurzem hat die Gemeinde nun die Listen der Kandidierenden veröffentlicht. Ins Auge gestochen ist dabei jene für die Sozialbehörde. Denn in dieser klafft ein Loch: Für zwei der vier Sitze sind keine Namen eingetragen. Das heisst: Es scheint weniger Interessenten zu geben als Sitze, die es zu besetzen gilt – eine Seltenheit.

So präsentierte sich die Liste der Kandidaturen in der amtlichen Publikation, die am 1. Februar in der Zürichsee-Zeitung erschienen ist.

100 Stunden Arbeit

Frei werden die Sitze, weil die beiden bisherigen Mitglieder Andreas Peier (Die Mitte) und Susanna Baumann (SP) nach achtjähriger Amtszeit nicht mehr antreten möchten. Noch eine weitere Legislatur anhängen wollen hingegen Benjamin Schenk (FDP) und Sandra Manini (FDP). Präsidiert wird die Sozialbehörde vom zuständigen Gemeinderat, dies ist zurzeit Reto Wildeisen (FDP).

Das Gremium beaufsichtigt die Gemeindeverwaltung bei der Durchführung der Sozialhilfe und dem Vollzug des Asylwesens. Das Amt in der Sozialbehörde ist attraktiv, wenn man den dafür nötigen Zeitaufwand mit anderen politischen Ämtern in Oberrieden vergleicht: Als Sozialbehörden­mitglied investiert man gemäss einer offiziellen Schätzung rund 50 bis 100 Stunden pro Jahr. Das ist rund viermal weniger als zum Beispiel in der Schulpflege. Entschädigung: 2000 Franken pro Jahr; hinzu kommen Sitzungsgelder.

Es stellt sich also die Frage: Will neben Schenk und Manini tatsächlich niemand in die Sozialbehörde?

«Ein paar wenige Personen»

Eine Anfrage bei der Gemeindeverwaltung bringt Klarheit. Dort heisst es, es gebe mindestens «ein paar wenige» weitere Personen, die sich ebenfalls für einen Sitz interessierten. Man habe in letzter Zeit entsprechende Interessensbekundungen erhalten. Doch weil dies erst nach der genannten Frist vom 4. Januar geschah, werden ihre Namen nicht auf dem Beiblatt aufgeführt sein, das die Stimmberechtigten im Wahlcouvert erhalten werden. Wählen kann man die Personen aber trotzdem.

Ihr einziger Nachteil: Sie müssen nun auf eigene Faust dafür sorgen, dass ihre Kandidaturen im Dorf bekannt werden. Bei der Wahl am 27. März gelten dann für alle dieselben Regeln: Um den Sprung in die Sozialbehörde zu schaffen, muss man das absolute Mehr erreichen und zu den vier Kandidierenden mit den meisten Stimmen gehören. Wird das absolute Mehr von weniger als vier Personen erreicht, kommt es am 15. Mai zu einem zweiten Wahlgang, wo nur noch das relative Mehr gilt.

Und wenn niemand will?

Doch was passiert eigentlich, wenn bis zuletzt nicht genügend Personen für eine Behörde kandidieren? Dann könnte theoretisch jemand unfreiwillig mit einer einzelnen Stimme gewählt und dann per Amtszwang verpflichtet werden. Wobei der Amtszwang gemäss dem Zürcher Gesetz über die politischen Rechte nur für den Gemeinderat, die Schulpflege, die RPK und das Wahlbüro gilt – und auch da nur unter gewissen Voraussetzungen. In Realität ist ein solches Szenario aber ohnehin praktisch ausgeschlossen, heisst es beim Zürcher Gemeindeamt auf Anfrage. In der Regel fänden sich immer genügend Personen, die sich motivieren liessen.