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Zulassung zu Grossevents
Wie weisen Genesene nach, dass sie Corona hatten?

Der Bund macht Hoffnung auf grössere Veranstaltungen: Zibelemärit in Bern. 
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Heute hat der Bundesrat einen Antrag von Alain Berset beraten, der in den kommenden Monaten Grossanlässe erlauben will. Ab Mitte Mai sollen testhalber Veranstaltungen mit maximal 1000 Besucherinnen und Besuchern möglich sein, ab Juli mit bis zu 5000 Personen, ab September mit maximal 10’000 Personen. Voraussetzung ist, dass die Besucher geimpft, negativ getestet oder genesen sind. Der Bundesrat entscheidet nächste Woche definitiv über das weitere Vorgehen.

Allerdings stellen sich ein paar Fragen. Viele Personen, die sich auf das Coronavirus testen lassen, erhalten als Bestätigung lediglich eine SMS. Reicht diese Bestätigung, um an einen der Grossevents zugelassen zu werden? Oder müssen jene Personen eine Ärztin aufsuchen und einen Nachweis holen? Schwierig dürfte es auch für genesene Personen sein, tatsächlich Zutritt zu einem Grossanlass zu erhalten. Wie sollen sie nachweisen, dass sie eine Corona-Infektion überstanden haben?

Das BAG klärt noch ab

Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Impfkommission, sagte am Dienstag an der Medienkonferenz: «Wir gehen davon aus, dass die Erkrankung zu einem Test geführt hat. Dieser Test ist dokumentiert.» Und Rudolf Hauri, oberster Kantonsarzt, sagte: «Wenn es eine Laboruntersuchung gegeben hat, dann gibt es einen Laborbericht.» Getestete Personen würden den Laborbefund bekommen. Ausserdem seien positive Testresultate via Meldesystem beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) und den Kantonen hinterlegt.

Was aber ist mit jenen Personen, die an Covid erkrankt sind, auf einen Test verzichtet haben und daher keine Bestätigung vorweisen können? Das BAG schreibt auf Anfrage: «Ob und wie allfällige Zulassungsregeln für Veranstaltungen aussehen würden, ist noch Teil von Abklärungen. Wir werden zu gegebener Zeit informieren.» Auch die GDK, die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren, wird sich zu den möglichen Pilot-Grossveranstaltungen erst «im Rahmen einer allfälligen Konsultation» äussern.

Die GDK verweist darauf, dass sie in Zusammenarbeit mit dem BAG zurzeit an einem Covid-Zertifikat arbeitet – einem Zertifikat für Geimpfte, negativ Getestete und Genesene.

Genesene müssen warten

Genesene müssen sich gemäss Impfstrategie des Bundes gedulden. Die Frist beträgt sechs Monate nach Infektion. Besonders gefährdete Personen sollen die Impfung drei Monate nach der Erkrankung bekommen.

Was ist der Anreiz für genesene Personen, mit der Impfung auch tatsächlich zuzuwarten? Sie sind zwar temporär gegen eine erneute Ansteckung geschützt, noch ist aber unklar, ob sie bei Reisen und Veranstaltungen dieselben Vorteile geniessen werden wie Geimpfte. Wie wollen die Behörden sicherstellen, dass sich niemand zu früh impfen lässt?

Die Fristen betreffen gemäss BAG nur jene Personen, die eine bestätigte Covid-19-Erkrankung vorweisen können. Bei allen anderen wäre es, wie Christoph Berger an der Medienkonferenz sagte: Selbstdeklaration.