AboWerbegegner siegt gegen Gewerbeverein
Da er unerwünschte Werbung vom Gewerbeverein Wädenswil erhielt, lastete ein Arbeitsloser dem Absender illegale Machenschaften an. Das Obergericht sprach ihn jetzt aber frei.

Der Konflikt zwischen dem heute 51-jährigen Beschuldigten aus Au und dem Handwerker– und Gewerbeverein Wädenswil dauert bereits seit zehn Jahren an. Am Montag fand der Streit am Obergericht sein vorläufiges Ende: Der Beschuldigte wurde freigesprochen, erhält jedoch kein Schmerzensgeld. Begonnen hatte der Streit mit einem Kleber mit der Aufschrift «Stop Werbung». Der derzeit arbeitslose Schweizer hatte diesen an seinem Briefkasten angebracht. Als er dennoch vom Gewerbeverein eine Einladung zu einer Wahlpodiumsdiskussion erhielt, platzte ihm der Kragen. Er fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.