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Wegen Beschimpfung verurteilt
Renitenter Bauer schlägt schon wieder zu

Mathias Forster, Stiftungsrat und Geschaeftsfuehrer BIO Stiftung Schweiz. Hof Untere Tüfleten, Tiefentalweg 40, Dornach. Mittwoch 05. Mai 2021. Foto @ nicole pont.
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Der pensionierte Landwirt am Zürichsee muss arg im Streit mit einem Ehepaar liegen, das in seiner Nähe wohnt. Zumindest erträgt er es nicht, dass die beiden Eheleute immer wieder von ihrem – offenbar umstrittenen – Wegrecht Gebrauch machen und sein Feldsträsschen befahren oder begehen. Einmal rastete er deswegen dermassen aus, dass er einen Kübel gegen das Auto schleuderte, mit dem der Nachbar auf dem Feldweg unterwegs war. Dafür wurde er im vergangenen Jahr rechtskräftig verurteilt.

Nun ist der Bauer schon wieder straffällig geworden. Dieses Mal traf es die Ehefrau. Er beschimpfte sie als «Sauschwabenweib» und streckte ihr die Zunge heraus. Und er soll ihr gemäss dem Strafbefehl, mit dem ihn die Staatsanwaltschaft See/Oberland erneut verurteilt hat, mit folgenden Worten gedroht haben: «Wenn ihr noch einmal über mein Grundstück kommt, dann nehme ich mein Gewehr und erschiesse euch.»

Wie sehr dies die Frau einschüchterte, ist nicht bekannt. Zumindest fuhr sie drei Tage später dennoch mit dem Auto über das Feldsträsschen. Als der Bauer dann zu Fuss auf ihr Fahrzeug zukam, fing er erneut an, sie zu beschimpfen. Zudem schlug er auf die Motorhaube und spuckte auf die Windschutzscheibe.

Vorfall kostet ihn Tausende Franken

Die Staatsanwaltschaft hat ihn nun kürzlich wegen mehrfacher Beschimpfung und versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 130 Franken, also 3900 Franken, verurteilt. Das letzte Mal war er noch mit einer bedingten Geldstrafe davongekommen. Er hätte diese also nicht bezahlen müssen, sofern er sich während einer zweijährigen Probezeit nichts Neues zuschulden kommen lassen hätte.

Das ist nun aber geschehen. Deshalb hat die Justiz die erste Strafe widerrufen und dem Bauern stattdessen die unbedingte Geldstrafe aufgebrummt, die er entrichten muss. Der Beschuldigte habe sich durch die damalige Strafe offensichtlich nicht davon abhalten lassen, erneut straffällig zu werden, begründet die Staatsanwaltschaft dies im Strafbefehl.

Auch die Verfahrenskosten von 4900 Franken muss der Wutbauer bezahlen. Es kommt also ein ordentlicher Betrag zusammen – bleibt für seine bisherigen Opfer nur zu hoffen, dass sich der Zorn darüber nicht zu sehr aufstaut.

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