Schutz vor invasiven ArtenWassersportler müssen ihr Boot nun häufiger schrubben
Die Behörden weiten eine Regel auf den ganzen Kanton aus, die bis jetzt nur für den Pfäffikersee galt: Boote, Stand-up-Paddles, Surfbretter und Tauchanzüge müssen geputzt werden, wenn sie in verschiedenen Gewässern verwendet werden.

Drei Jahre lang war der Pfäffikersee eine Art Versuchslabor: Wer hier sein Boot oder sein Surfbrett einwassern wollte, musste es vorher sorgfältig reinigen. Dasselbe galt für Ausrüstungen wie Taucheranzüge. Der Grund: Oft bleiben am Bootsrumpf oder an anderem Material winzige Larven haften, die dann in andere Gewässer gelangen.
Das ist vor allem dann problematisch, wenn es sich um eingeschleppte Tiere und Pflanzen handelt, die in der Schweiz nicht heimisch sind. Oft verdrängen oder gefährden sie hiesige Lebensarten. Amerikanische Grosskrebse etwa haben an manchen Orten den einheimischen Edelkrebsen die Krebspest gebracht. Und Schwarzmundgrundeln verdrängen andere Fischarten von ihren Laich- und Futterplätzen. Die Körbchen- und Quaggamuschel wiederum verstopfen Wasserleitungen.

Der Pfäffikersee ist von solchen invasiven Neobiota bisher weitgehend verschont geblieben. Deshalb eignete er sich für das Pilotprojekt, welches das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) zwischen 2016 und 2019 durchführte. Dabei ging es vor allem um die Sensibilisierung der Wassersportler. Mittels Plakaten wurden diese darauf hingewiesen, dass sie ihre Ausrüstung vor dem Einwassern putzen müssen. In Auslikon stand dafür eine Bootsreinigungsanlage zur Verfügung.
Plakate vom Zürichsee bis zum Rhein
Das Projekt war erfolgreich, wie Wasseranalysen sowie Kontrollen durch Taucher ergaben. Während des dreijährigen Versuchs siedelten keine neue Wasserorganismen im Pfäffikersee an. Deshalb wird das Konzept auf den ganzen Kanton übertragen. Putzen und schrubben müssen Wassersportler ihr Material nun aber nicht mehr vor dem Einwassern. Neu gilt der umgekehrte Weg: «Boote und Ausrüstungen müssen direkt nach dem Auswassern sorgfältig gereinigt und getrocknet werden, wenn sie in verschiedenen Seen oder Flüssen verwendet werden», teilte das Awel am Mittwoch mit. Fischer dürfen zudem keine Köderfische in einem öffentlichen Gewässer freilassen.
Noch diesen Monat startet das Awel eine Kampagne. Das Amt macht mit Plakaten an diversen Einwasserungsstellen am Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee, Türlersee sowie am Schanzengraben, an der Limmat, der Thur und am Rhein auf das korrekte Verhalten aufmerksam. Zudem will es die Wassersportverbände und Schulen mit Faltblättern informieren.
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