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H5N1 in der Schweiz
Vogelgrippevirus bei Schwan im Tessin nachgewiesen

Das Vogelgrippevirus wurde bei einem Schwan in der Region Locarno nachgewiesen. (Symbolbild) 

In der Region Locarno ist das Vogelgrippevirus H5N1 bei einem Schwan nachgewiesen worden. Es ist in der Schweiz bereits der dritte Fall des Vogelgrippevirus seit dem Herbst dieses Jahres.

Laboruntersuchungen hätten das Virus bei einem jungen Schwan bestätigt, teilte das Tessiner Departement für Gesundheit und Soziales am Montag mit.

Vergangenen Donnerstag ordnete der Bund schweizweite Massnahmen gegen die Vogelgrippe an. Zuvor war die Tierseuche in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten. Das H5N1-Virus war bei einem Graureiher und einem Pfau nachgewiesen worden.

Übertragung auf Menschen äusserst selten

Nach heutigen Erkenntnissen ist der Virusstamm H5N1 nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Etwa in vielen Gegenden Asiens und Nordafrikas, wo die Menschen in engem Kontakt mit erkranktem Geflügel leben, können sie am Vogelgrippevirus erkranken. Erste Symptome treten nach 2 bis 14 Tagen auf und gleichen schweren grippeähnlichen Beschwerden.

Im Winter 2021/2022 mussten in Europa laut Angaben des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in über 2400 Betrieben fast 50 Millionen angesteckte Hausgeflügel getötet werden. 2022 waren erstmals auch im Sommer mehrere Hundert wildlebende Vögel betroffen.

In der Schweiz trat die Vogelgrippe im letzten Winter nur bei einzelnen Vögeln auf: in einem Zürcher Hobby-Geflügelbetrieb in Hüntwangen ZH, bei einem verstorbenen Graureiher und einem Pelikan im Tierpark Bern und bei einer toten Möwe bei Schaffhausen.


SDA/sep