Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Vierfachmörder von Rupperswil verlangt eine Therapie

1 / 11
Thomas N. wurde fünf Monate nach der Tat gefasst: Barbara Loppacher, Leitende Staatsanwältin, informiert in Schafisheim über die Festnahme. (13. Mai 2016).
Thomas N. mit seiner Pflichtverteidigerin Renate Senn bei der Urteilsverkündung zum Vierfachmord von Rupperswil im Bezirksgericht Lenzburg in Schafisheim. (16. März 2018)
Die Richter gaben ihr Urteil bekannt. Thomas N. erhält eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Zudem wird er ordentlich verwahrt.
Jetzt abonnieren und von der Vorlesefunktion profitieren.
BotTalk

Der Vierfachmord von Rupperswil wird nun auch das Bundesgericht beschäftigten. Der vor zwei Monaten vom Aargauer Obergericht verurteilte Mörder verzichtet zwar darauf, die ordentliche Verwahrung anzufechten. Er verlangt eine ambulante, vollzugsbegleitende Massnahme.

Eine solche Therapie war ihm in erster Instanz, vom Bezirksgericht Lenzburg, angeordnet worden. Das Obergericht hob diese Forderung Mitte Dezember letzten Jahres auf Antrag der Staatsanwaltschaft aber wieder auf.

Wenn schon eine stationäre Massnahme laut den Experten die Rückfallgefahr des Verurteilten kaum deutlich reduziere, sei dies bei einer ambulanten erst recht nicht der Fall, sagte der Obergerichtspräsident im Dezember bei der Begründung.

Jetzt versucht es der Vierfachmörder vor dem Bundesgericht. Pflichtverteidigerin Renate Senn bestätigte am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA eine Meldung der Zeitungen von CH Media, wonach ihr Klient Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht hat und eine vollzugsbegleitende, ambulante Massnahme fordert. Damit will er seine Tat verarbeiten.

Freiheitsstrafe akzeptiert

Das Bezirksgericht Lenzburg hatte den heute 35-jährigen Schweizer im März 2018 wegen mehrfachen Mordes und verschiedener anderer schwerer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt und eine ordentliche Verwahrung angeordnet. Die Freiheitsstrafe akzeptierte der Mann.

Diese ist bereits rechtskräftig und war nicht mehr Thema bei der Verhandlung vor dem Obergericht. Auch in Sachen Verwahrung verzichtet der Verurteilte nach dem Urteil des Obergerichts auf einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Dieses muss nun aber die umstrittene Frage klären, ob eine ambulante Therapie in Verbindung mit einer Verwahrung überhaupt gesetzeskonform ist. Auf der einen Seite stellt eine Verwahrung die Therapiefähigkeit eines Verurteilten in Abrede. Auf der anderen Seite würde die Anordnung einer Therapie davon ausgehen, dass der Verurteilte eventuell erfolgreich behandelt werden kann.

SDA/red