Feusisberg: Strafverfahren eingestelltVerunglückter Arbeiter war für Baustelle verantwortlich
Drei Personen wurden im Mai 2022 in einer Baugrube verschüttet. Zuvor hatten sie die eingestürzte Baugrubenwand «unter Missachtung von elementaren Sicherheitsvorkehrungen» errichtet.

Ein schweres Unglück in einer Baugrube in Feusisberg hat im Mai des vergangenen Jahres drei Menschen das Leben gekostet. Als eine Baugrube einstürzte, wurden drei Personen unter den Erdmassen begraben. Die Verschütteten – der 57-jährige Eigentümer der Liegenschaft sowie ein 35-jähriger und ein 47-jähriger Bauarbeiter – konnten nur noch tot aus den Trümmern geborgen werden.
Im September berichtete diese Zeitung, dass die Schwyzer Justiz wegen dieses Arbeitsunfalls ein Strafverfahren gegen unbekannt wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung eröffnet hatte. Nun teilt die Staatsanwaltschaft Schwyz mit, dass dieses Strafverfahren eingestellt wurde.
«Missachtung elementarer Sicherheitsvorkehrungen»
Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, hat sie zur Klärung der Umstände, die zum Unfall führten, umfassende Ermittlungen durchgeführt. Diese zeigten: Die Bauherrschaft, die Bauleitung sowie die Verantwortlichkeit der Baustelle lag bei einem der verunglückten Arbeiter. Er hatte die eingestürzte Baugrubenwand zusammen mit den anderen beiden Arbeitern selbstständig und ohne den Beizug von Drittfirmen «unter Missachtung elementarer Sicherheitsvorkehrungen» errichtet.
Ein strafrechtlich relevantes Handeln oder Unterlassen weiterer Personen konnte nicht festgestellt werden. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, ist die Einstellungsverfügung in Rechtskraft erwachsen.
mps
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