Nach Unfall im HirzelVerunfallter Bauer muss Bergung selber bezahlen
Ein Bauer stürzte vor einigen Jahren im Traktor einen Hang hinab. Der Feuerwehreinsatz geht auf seine Rechnung – das hat nun auch das Verwaltungsgericht entschieden.
Der 19. Juni 2017 war für einen Bauern im Hirzel ein schwarzer Tag. Bei Arbeiten in steilem Gelände verunfallte er mit seinem Traktor und verletzte sich dabei schwer. Beim Wenden war die angehängte Ballenpresse über eine Böschungskante gerutscht und hatte den Traktor mit sich gezogen. Dieser überschlug sich zweimal. Der Landwirt erlitt schwere Verletzungen und wurde von der Rega ins Spital geflogen. Die Feuerwehr musste derweil die Fahrzeuge sichern und mit Seilzügen bergen.
Für diesen Feuerwehreinsatz stellte die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich, die in solchen Fällen als Inkassostelle fungiert, dem Bauern eine Rechnung über rund 20’000 Franken. Den grössten Teil machten die Personalkosten der 18 aufgebotenen Feuerwehrleute aus. Bei Unfällen im Strassenverkehr trägt gesetzlich der Fahrzeughalter die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr.
Kein Verkehrsunfall?
Der Landwirt erhob Einsprache bei der Gebäudeversicherung und reichte dann einen Rekurs beim Baurekursgericht ein. Dieses ist die erste kantonale Rechtsmittelinstanz bei Streitigkeiten im Feuerwehrwesen. Schliesslich gelangte er mit seiner Beschwerde auch an die nächste Instanz, das Verwaltungsgericht. Seine Argumente: Es habe sich nicht um einen Strassenverkehrsunfall gehandelt, sondern um einen Arbeitsunfall auf einer privaten Rinderweide.
Für Feuerwehreinsätze bei Arbeitsunfällen enthalten die kantonalen Vorschriften keine Regelungen bezüglich Kosten. Ausserdem trage er keine Schuld am Unfall, meint der Bauer. Und letztlich seien nicht 18 Feuerwehrleute für die Bergung nötig gewesen.
«Typisches Risiko» verwirklicht
Die Gebäudeversicherung und das Baurekursgericht gingen insofern auf die Argumente des Landwirts ein, dass sie den ursprünglichen Rechnungsbetrag auf die Hälfte reduzierten. Darüber hinaus wies das Baurekursgericht den Rekurs aber ab. Dasselbe hat nun das Verwaltungsgericht getan, wie seinem Urteil zu entnehmen ist.
In der Begründung geht es mit der Vorinstanz einig: Beim Vorfall habe es sich um einen Verkehrsunfall gehandelt, bei dem sich ein «typisches Risiko im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Traktors» verwirklicht habe. Es sei klar, dass der Landwirt dieses Risiko trage und entsprechend für die Kosten aufzukommen habe. Ob der Unfall bei der Arbeit auf einer privaten Rinderweide geschehen sei und ob der Bauer die Schuld am Unfall trage, tue nichts zur Sache. Am Einsatz der Feuerwehr habe dies nämlich nichts geändert.
Ähnlicher Fall im Zollikerberg
Das Argument des «typischen Risikos» wendete das Baurekursgericht kürzlich auch beim Fall des Seniors an, der im Zollikerberg unter die abfahrende Forchbahn stürzte und starb. Die Forchbahn AG hatte Einsprache dagegen erhoben, für den Feuerwehreinsatz aufkommen zu müssen. Das Gericht liess die Bahn aber abblitzen: Beim Unfall habe sich ein «bahntypisches Risiko verwirklicht», und die daraus resultierende Gefahr liege im Herrschaftsbereich der Bahnbetreiberin. Die Forchbahn AG überlegt sich nun, das Urteil weiterzuziehen.
Dasselbe kann auch der Bauer im Hirzel tun. Die nächste Instanz ist das Bundesgericht.
Fehler gefunden?Jetzt melden.