Untersuchung in BassersdorfBestechungsskandal im Strassenverkehrsamt: 2000 Franken für «wohlwollenden Verkehrsexperten»
Drei Personen wurden entlassen, weil sie im Verdacht stehen, Fahrprüfungen manipuliert zu haben. Nun kommen weitere Hinweise ans Licht.

Im Strassenverkehrsamt Bassersdorf sollen sich mehrere Mitarbeitende der Bestechlichkeit schuldig gemacht haben. Dies wurde im November 2021 bekannt. Verkehrsexperten hätten «mit überwiegender Wahrscheinlichkeit» praktische Fahrprüfungen nicht vorschriftsgemäss durchgeführt, schrieb Abteilungsleiter Carlo Gsell damals.
Das Amt reichte Strafanzeige ein, drei Männer verloren ihre Arbeit. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft sind noch im Gange.
Nun sind weitere Details zu dem Fall bekannt geworden, die zeigen, wie die Bestechungen abgelaufen sein könnten. Die NZZ hat zwei rechtskräftige Strafbefehle der Zürcher Staatsanwaltschaft einsehen können.
Geld für «wohlwollenden Verkehrsexperten»
Diese richten sich gegen zwei Brüder, die 2020 ihre praktische Fahrprüfung in Bassersdorf ablegen wollten. Nachdem der jüngere der beiden bereits dreimal durch die Prüfung gefallen war, nahm er zu einem Mittelsmann Kontakt auf.

Diesem habe er 2000 Franken in bar übergeben und als Gegenleistung einen Termin für die Führerprüfung bei einem «wohlwollenden Verkehrsexperten» bekommen – einem der Beschuldigten des Strassenverkehrsamts Bassersdorf. Der Experte habe über allfällige kleinere Fehler während der Prüfungsfahrt hinwegsehen sollen und den damals 28-jährigen Syrer durchgewinkt.
Noch im selben Monat habe auch der ältere Bruder beim selben Verkehrsexperten die Prüfung bestanden, nachdem dem Mittelsmann dafür 1500 Franken bezahlt worden seien. Der Experte habe für seine «wohlwollende Prüfungsabnahme» circa 500 Franken erhalten, heisst es in den Strafbefehlen.
Der jüngere Bruder wurde wegen Bestechens zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 70 Franken sowie einer Busse von 1800 Franken verurteilt. Bei dem älteren wurde die Geldstrafe auf 130 Tagessätze à 60 Franken und die Busse auf 2000 Franken festgesetzt.
Mutmasslicher Komplize beim Amt
Wie die NZZ weiter schreibt, soll der Verkehrsexperte bei den Betrugsfällen nicht allein gehandelt haben. Denn um sich für eine Fahrprüfung anzumelden, ist eine Zuteilung im System des Strassenverkehrsamtes notwendig. Jemand mit Zutrittsberechtigung zum Computersystem war mutmasslich an den Vorfällen beteiligt.
Das Strassenverkehrsamt sagt in dem Zeitungsbericht, es habe im November 2021 sofort gehandelt und Massnahmen getroffen. Details zu diesen Massnahmen nennt das Amt aber keine, und auch zu den noch laufenden, personalrechtlichen Verfahren gibt es keine Auskünfte.
tif/zac
Fehler gefunden?Jetzt melden.