AboErniedrigende Haft in PfäffikonUmgang mit Brian: Kanton hat Menschenrechte verletzt
Das Bezirksgericht Zürich rüffelt den Kanton. Wie der junge Straftäter behandelt worden sei, sei nicht rechtmässig. Entschädigung erhält Brian aber nicht.
«Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.»
Art. 3, Europäische Menschenrechtskonvention