Wegen Verschmutzung bestraftFrau kippte Chlor in ihren Teich und verursachte Öko-Katastrophe
Eine Uetikerin streut monatlich ein halbes Kilo des Reinigungsmittels «Planet Pool» in ihren naturbelassenen Schwimmteich. Als sie das Wasser ablässt, kommt es zum Unglück.

Bitte lesen Sie die Packungsbeilage! Diesen Rat hätte eine Uetikerin wohl besser befolgt. Die Frau wollte ihren künstlich errichteten Schwimmteich, in dem auch Pflanzen wachsen, reinigen. Im Bau- und Hobbymarkt glaubte sie das richtige Mittel dafür gefunden zu haben: Sie kaufte eine 5-Kilo-Packung «Planet Pool» und streute monatlich ein halbes Kilo Schnell-Chlor-Granulat in den Teich, der gut 8000 Liter fasst.
Das Mittel mag für Swimmingpools geeignet sein, für naturnahe Wasser wie Schwimmteiche aber keinesfalls, wie die Frau erfahren musste. Im vergangenen Sommer, einen Monat nach der letzten Chemiedosis, entleerte sie den Teich mithilfe einer Pumpe. Da das Wasser grün verfärbt war und Algen wuchsen, glaubte sie, dass das Chlor nicht mehr wirksam sei. Dies geht aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervor, welche die Frau kürzlich für ihre Nachlässigkeit verurteilt hat.
69 Fische verendeten
Das Wasser im Teich war, anders, als es die Frau geglaubt hatte, noch immer sehr chlorhaltig. Um genau zu sein, war der Chlorgehalt 75-mal höher als in öffentlichen Schwimmbädern. Und 260-mal höher als der zulässige Richtwert in Fliessgewässern. In solches gelangte das Wasser nämlich über den Abwasserschacht: Es floss in den Scheidbach und danach weiter in den Mühlebach, wo auf einem Abschnitt von 1250 Metern 69 Fische verendeten.
Die Beschuldigte hätte als langjährige Betreiberin eines Schwimmteichs die Gefahren und möglichen toxikologischen Auswirkungen auf die Umwelt kennen müssen, wirft die Staatsanwaltschaft der Frau im Strafbefehl vor. Sie spricht die Schweizerin in mehreren Punkten schuldig: wegen fahrlässigen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, fahrlässiger Tierquälerei sowie fahrlässiger Widerhandlung gegen das Chemikaliengesetz.
Die Frau erhält eine bedingte Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu 120 Franken sowie eine Busse von 500 Franken. Zudem werden ihr die Verfahrenskosten von 1700 Franken auferlegt. Zu hoffen ist, dass sie körperlich nicht zu Schaden gekommen ist. Schliesslich hatte sie – falls sie denn ins Wasser gestiegen war – praktisch in reinem Desinfektionsmittel gebadet: Bei dieser Konzentration, heisst es im Strafbefehl, bestehe eine erhöhte Gefahr für Hautreizungen.
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