Neue Wendung in BankrettungUBS will aus umstrittenem Verkauf der CS-Investmentbank aussteigen
Die Führung der Bank glaubt, dass der Wall-Street-Veteran Michael Klein von der Credit Suisse zu grosszügige Bedingungen für First Boston erhalten hat.
Kaum ist die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS besiegelt, kommt der nächste Hammerschlag: Die UBS nimmt Gespräche mit dem ehemaligen Credit-Suisse-Verwaltungsrat Michael Klein auf, um den umstrittenen Verkauf der Investmentbank First Boston zu beenden. Das berichtete am Dienstagabend die britische Wirtschaftszeitung «Financial Times», gestützt auf «Personen mit direkter Kenntnis der Angelegenheit».
Klein hätte einen Grossteil der Investmentbank der Credit Suisse übernommen. Gemäss dem Bericht ist die UBS-Führung der Ansicht, dass er das Geschäft zu billig erhalten hat. Sie sehe einen gewissen Wert darin, Teile der inzwischen aufgelösten Investmentbanking-Einheit der Credit Suisse zu behalten, darunter einen Teil des Beratungs- und Kapitalmarktgeschäfts.
Schon früher war aus Aktionärskreisen Kritik am Deal bekanntgeworden. Der Credit Suisse und Klein wurde ein potenzieller Interessenkonflikt vorgeworfen.
«Das Geschäft wurde abgeschlossen, als der verkaufenden Bank die Pistole auf die Brust gesetzt wurde.»
«Wir gehen davon aus, dass er (Klein, Anm. der Red.) sich die Rosinen herauspickt», zitierte die «Financial Times» eine nicht genannte Quelle. «Das Geschäft wurde abgeschlossen, als der verkaufenden Bank die Pistole auf die Brust gesetzt wurde, und wir sind nicht mehr in dieser Position. Wir sind nicht hier, um Michael Klein auf Kosten unserer Aktionäre zu bereichern».
Im Oktober verhandelte Klein, ein ehemaliges Verwaltungsratsmitglied der Credit Suisse, über eine Fusion seiner Boutique-Beratungsfirma mit der Beratungs- und Kapitalmarktabteilung der Credit Suisse. Er plante die Abspaltung und Kotierung des fusionierten Unternehmens unter der historischen Marke First Boston. Die UBS hat nun gemäss der «Financial Times» ein Juristenteam damit beauftragt, zu prüfen, wie der Vertrag zwischen der Credit Suisse und Klein so kostengünstig wie möglich aufgelöst werden kann.
Insbesondere werde geprüft, ob die Credit Suisse die an Klein zu zahlende Strafe für den Fall, wenn sie aus dem Vertrag aussteigt, streichen oder herunterhandeln kann. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, so eine Quelle, wären die Kosten für die Aktivierung der Auflösungsklausel nicht wesentlich.
UBS, Credit Suisse und ein Sprecher von Klein lehnten gegenüber der «Financial Times” eine Stellungnahme ab.
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