Tochter soll Mord an Küsnachter Ärztin angeordnet haben
In Küsnacht starb vor zwei Jahren eine 73-Jährige gewaltsam. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt die Tochter, die Tötung in Auftrag gegeben zu haben. Details kommen ans Licht, weil einer der mutmasslichen Täter gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft vorgegangen ist.
Die Bestürzung war gross, als im Herbst 2016 bekannt wurde, dass eine 73-Jährige in ihrer Villa in Küsnacht tot aufgefunden wurde. Mehrere Täter sollen am 20. August in das Haus eingedrungen sein und den Tod der Frau gewaltsam herbeigeführt haben, meldete damals die Staatsanwaltschaft . Kurze Zeit später wurde bekannt, dass die Tochter der Ärztin am Delikt beteiligt gewesen sein soll.
Etwas Licht ins Dunkel bringt jetzt ein Entscheid des Bundesgerichts. Die Staatsanwaltschaft geht gegen drei Personen vor: Die Tochter, ihren Freund und einen Komplizen. Der Freund der Tochter ist nach Ansicht der Strafverfolger für den gewaltsamen Tod durch Ersticken verantwortlich. Der Komplize sei mit in das Haus eingedrungen und könnte an der Tötung beteiligt gewesen sein. Er wurde im März 2018 in Zürich verhaftet und in Untersuchungshaft versetzt. Gegen die Verlängerung der U-Haft ist der Mann bis ans Bundesgericht vorgegangen.
Teurer Besuch im Cabaret
Das höchste Gericht weist die Beschwerde ab. Der mutmassliche Komplize muss im Gefängnis bleiben. Der Tatverdacht gegen den Mann sei erheblich, schreibt das Bundesgericht im Entscheid, der am Mittwoch publik gemacht wurde. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf die Auswertung der Handydaten der beiden Männer.
Zwischen 0.58 Uhr und 2.30 Uhr in der Tatnacht hatten die Beiden mehrfach telefonischen Kontakt. Um 3.30 Uhr verschwanden beide Telefone vom Netz. Um 5.30 Uhr, als das Opfer bereits tot war, wurden die beiden Handys im Zürcher Seefeld geortet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Handys vor der Tat aus- und danach eingeschaltet wurden.
In der darauffolgenden Nacht hätten sich die beiden Männer in einem Cabaret in Zürich vergnügt, mehrere Tausend Franken ausgegeben und der Komplize habe einer Tänzerin eine Golduhr geschenkt, die dem Opfer des Tötungsdelikts gehört hatte. Der Besuch im Cabaret sei unbestritten, so das Bundesgericht, ebenso das unvorsichtige Geschenk.
Am Tatort wurden DNA-Spuren des Freundes der Tochter gefunden, allerdings keine vom mutmasslichen Komplizen. Das Bundesgericht hält aber fest, dass dieser womöglich vorsichtiger gewesen oder gar nicht im Haus war. Da der Mann erst im März 2018 verhaftet wurde und nicht wie die anderen mutmasslich Beteiligten schon 2016, sei die Untersuchung noch in einem frühen Stadium. Die Beweislage gegen den angeblichen Komplizen sei noch nicht erdrückend. Die Staatsanwaltschaft müsse wohl noch weitere belastende Beweismittel finden, um eine Verurteilung zu erreichen. Doch die Auswertung der Handydaten und die gemeinsame Feier würden den Mann erheblich belasten. Im jetzigen Stadium sei die Untersuchungshaft gerechtfertigt.
Geldgier im Vordergrund
Schwer wiegt der Verdacht gegen die Tochter der getöteten Ärztin aus Küsnacht-Goldbach. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ihren Freund zur Tat angestiftet zu haben. Und dies aus reiner Geldgier, weil sie an das Erbe gelangen wollte. Sie habe den Männern den Schlüssel verschafft, mit dem sie in das Haus eindringen konnten. Wohl um das Motiv des Mords zu verschleiern hätten die Täter Bankkarten, Uhren und Wertgegenstände gestohlen.
Ob die anderen Verdächtigen noch in Haft sind, will Staatsanwalt Matthias Stammbach nicht kommentieren. Angesichts der Vorwürfe und dem neuen Bundesgerichtsentscheid ist es aber naheliegend. Wann es zum Prozess kommt, ist offen. Gemäss Stammbach stehen noch Gutachten und Einvernahmen an.
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