Thalwil lädt Langnau zum Gespräch im Flutlichtstreit ein
Die Seegemeinde lässt sich vom Ultimatum aus Langnau im Streit um die Blendwirkung der Sportanlage Brand nicht aus der Ruhe bringen. Die Thalwiler setzen auf Deeskalation und laden die Langnauer an den runden Tisch ein.
Der Langnauer Gemeinderat Rolf Schatz und die Interessengemeinschaft IG Flutlichtanlage Brand mit rund 20 betroffenen Anwohnern wollen Thalwil unter Druck setzen. Im Sommer schickten sie ein Abmahnschreiben über den Gattiker Hügel und forderten die Gemeinde auf, die Lichtemission der Sportanlage einzudämmen. «Nützt das nichts, ziehen wir den Fall vor den Bezirksrat», sagte Rolf Schatz damals.
Der GLP-Gemeinderat fühlt sich im Recht und beruft sich auf ein juristisches Gutachten, das der Gemeinderat Langnau erarbeiten liess. Daraus geht laut Schatz hervor, dass die Langnauer eine Änderung der Lichtemissionen aus Thalwil einfordern können, weil die Lichter der Sportanlage Brand hauptsächlich auf ein Gebiet leuchten, das als Zone E2 eingestuft ist – also eine Wohnzone. Insbesondere die Anwohner an der Glärnischstrasse, am Birkenweg oder auch an der Oberrenggstrasse sind laut Schatz besonders stark belastet.
Zwei Gutachten, zwei Meinungen
Wie die «Zürichsee-Zeitung» weiss, hat der Gemeinderat in Thalwil die Langnauer nun zu einem runden Tisch eingeladen. «Wir wollen mit einer Delegation aus Langnau die Problematik besprechen», sagt der Thalwiler Gemeindeschreiber Pierre Lustenberger. Während man in Langnau also bereits mit dem Gang zum Bezirksrat droht, will man in Thalwil die Situation im Gespräch entschärfen.
Laut Lustenberger soll die Zusammenkunft im Januar stattfinden. Ob dabei eine Einigung erzielt wird, ist aber fraglich. Denn auch die Thalwiler beziehen sich im Lichterstreit auf ein eigenes Gutachten. Dieses besagt, dass die hohen Masten der Flutlichtanlage zwar heute nicht mehr so gebaut werden dürften, sie entsprechen aber immer noch den Normen. Weiter steht im Thalwiler Gutachten, dass die Sportanlage rechtlich gesehen keine Grenzwerte bei den Lichtemissionen erfüllen müsse, weil beim Bau vor rund 20 Jahren keine Lichtstärken definiert worden seien.
In diesem Punkt dürften die Langnauer am runden Tisch Einsprache erheben. Ihr Argument: Die Thalwiler würden den betroffenen Dorfabschnitt in ihrem Gutachten als Zone 3 (Gewerbe und Wohnzone) einstufen. Die Langnauer hingegen sagen, es handle sich dabei um eine reine Wohnzone und man könne die Thalwiler darum durchaus auch auf dem rechtlichen Weg dazu zwingen, die Lichtbelastung zu minimieren.
Umbau würde 130 000 Franken kosten
Erschwerend dürfte bei den Gesprächen hinzukommen, dass die Finanzlage in Thalwil immer noch angespannt ist. Denn eine Erleichterung für die Langnauer würde nur ein kompletter Umbau der Beleuchtungsanlage mit niedrigeren Masten bringen – der Kostenvoranschlag dafür beläuft sich auf 130 000 Franken.
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