Aus der GemeindeAb April gilt Meldepflicht für Schiffe
Im Kanton Zürich treten neue Bestimmungen für Schiffsbesitzer in Kraft. Eine Deklaration des Heimgewässers ist bis Ende April nötig.
Ab dem 1. April wird im Kanton Zürich eine neue Regelung in Kraft treten, die für Schiffsbesitzerinnen und -besitzer von Interesse ist. Wie auf der Website der Gemeinde zu lesen ist, gilt ab diesem Zeitpunkt eine Melde- und Reinigungspflicht für alle im Kanton Zürich immatrikulierten Schiffe.
Diese Verordnung ersetzt frühere Einschränkungen bezüglich des Einwasserungsprozesses in Gewässern wie dem Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee.
Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe
Gemäss den neuen Bestimmungen müssen alle Besitzerinnen und Besitzer von Schiffen mit ZH Kennzeichen bis zum 30. April eine Selbstdeklaration ihres «Heimgewässers» vornehmen. Dies ist mit einem digitalen Meldeformular möglich, zu dem die Zugänge in Kürze per Post versendet werden.
Zudem erfordert jeder geplante Wechsel eines immatrikulierten Schiffs zwischen verschiedenen Gewässern im Kanton eine Vorabmeldung über eine elektronische Plattform. Vor einer erneuten Einwasserung muss dann eine Reinigung durch eine autorisierte Stelle erfolgen.
Auch bei nautischen Veranstaltungen, darunter Regatten und offizielle Trainings, greift die neue Pflicht. Organisationen und Vereine, die solche Anlässe ausrichten, müssen nach einer Schulung in der Lage sein, spezielle Schiffstypen vor der Einwasserung zu überprüfen und einen Reinigungsnachweis auszustellen.
Die Massnahme zielt darauf ab, die lokale Wasserökologie zu schützen, indem die Einschleppung schädlicher invasiver Tiere und Pflanzen vermieden wird. Für nicht immatrikulierte Schiffe und Wassersport- oder Fischereigeräte wird diese Reinigung ebenfalls dringend empfohlen.
Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt und basiert im Original auf einer Gemeindemitteilung.
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