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Abstimmungsvorlage vom 13. Februar
Tabakwerbung soll die Jungen nicht mehr erreichen

Bei den Jugendlichen (15- bis 24-Jährige) rauchen gemäss Bundesamt für Gesundheit 31,7 Prozent.
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Was will die Initiative Kinder ohne Tabak?

Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» will für diese Altersklasse sichtbare Werbung für Tabakprodukte verbieten. Die Einschränkung «sichtbar» ist dabei entscheidend. Tabakwerbung wäre gemäss dem Volksbegehren nur noch zugelassen, wenn diese ausschliesslich für Erwachsene sichtbar ist: etwa mit Mailings, Prospekten oder mit gezielter Werbung im Internet oder in sozialen Medien. Könnten jedoch Jugendliche mit dieser Art Werbung konfrontiert werden, soll diese verboten werden. Dies gilt beispielsweise für Plakate, Kinos, Medien, auf Sportplätzen und auch fürs Sponsoring. Eingereicht wurde die Initiative 2019.

Wer steht hinter der Initiative?

Dahinter stehen die Ärzteschaft, Organisationen des Gesundheitswesens wie etwa die Krebs- und Lungenliga sowie Sport- und Jugendverbände. Die Initiative wird von der SP und den Grünen unterstützt. Präsidiert wird das Komitee von SP-Ständerat Hans Stöckli (BE). Mit den Forderungen der Initiative einverstanden ist auch der Vorstand der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK). Das hielt er in einem Beschluss vom November fest, wie die GDK bestätigte. Da sich Fachdirektorenkonferenzen in Abstimmungskämpfen auf Bundesebene nicht einbringen dürfen, machte die GDK ihre Haltung nicht publik.

Es gibt ja schon heute Tabakwerbeverbote. Was untersagen diese?

Das älteste Verbot datiert von 1964 und verbietet Werbung für Tabakprodukte in Radio und Fernsehen. Seit 1995 ist zudem ein Werbeverbot in Kraft, dass speziell Jugendliche unter 18 Jahren schützen will. Demnach ist Tabakwerbung an Orten verboten, wo sich hauptsächlich Jugendliche aufhalten, und an Veranstaltungen, die hauptsächlich Jugendliche besuchen. Nur ist dieses Verbot nicht sehr restriktiv ausgerichtet: Denn nach wie vor ist Tabakwerbung etwa am Kiosk oder auf dem Sportplatz erlaubt, auch bei Anlässen mit internationalem Charakter sind Werbung und Sponsoring zugelassen. Doch einige Kantone gehen schon heute weiter: So ist Plakatwerbung für Tabakprodukte in 17 Kantonen verboten, 6 lassen diese auch im Kino nicht zu.

Bundesrat und Parlament haben einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet. Was will dieser?

Das neue Tabakproduktegesetz, das im September verabschiedet wurde, hat zwei Stossrichtungen: die Vereinheitlichung der unterschiedlichen kantonalen Regelungen und mehr Jugendschutz. Der indirekte Gegenvorschlag tangiere im Gegensatz zur Initiative die Wirtschaftsfreiheit weniger stark, betonte Gesundheitsminister Alain Berset beim Abstimmungsauftakt. Aber er wies ausdrücklich darauf hin, dass damit das Problem nicht verharmlost werden solle. Rauchen führe jährlich zu fast zehntausend Todesfällen. Das neue Gesetz sieht einerseits ein landesweites Verbot des Verkaufs von Tabakprodukten an Jugendliche unter 18 Jahren vor. Bislang liegt die Altersgrenze in einigen Kantonen bei 16 Jahren. Andererseits bleibt Tabakwerbung vielerorts weiterhin erlaubt, wenn sie sich nicht explizit an Jugendliche richtet – etwa in Zeitungen und Zeitschriften, im Internet und auch an Kiosken.

Weshalb geht den Initianten der Gegenvorschlag zu wenig weit?

Dieser reiche nicht aus, sondern sei eine Alibiübung, schreibt das Komitee auf seiner Website: «Denn genau jene Werbearten, die besonders viele Jugendliche erreichen, sollen weiterhin erlaubt bleiben.» Aus diesen Gründen hat das Komitee seine Initiative nach dem Ende der Beratung nicht zurückgezogen. Unbesehen davon, ob die Initiative am 13. Februar an der Urne scheitert, tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, wenn gegen das Tabakproduktegesetz bis zum 20. Januar kein Referendum ergriffen wird. Bis jetzt ist ein solches nicht in Sicht. Sollte die Initiative angenommen werden, müsste indes das Tabakproduktegesetz nochmals überarbeitet werden.

Und was ist mit E-Zigaretten und ähnlichen Produkten?

Die sowohl in der Initiative als auch im Tabakproduktegesetz formulierten Werbeverbote und Altersgrenzen gelten neben den Zigaretten auch für elektronische Zigaretten, Tabakerhitzer und Snus (Tabakpäckchen, die unter die Lippe gesteckt werden). Bisher gab es für diese Produkte in der Schweiz keine rechtlichen Vorgaben.

Wie viel geben die Tabakkonzerne überhaupt für Werbung aus?

Die Investitionen der Konzerne in die Bewerbung ihrer Tabakprodukte sind in den letzten zwanzig Jahren stark zurückgegangen. Im Jahr 2000 betrugen diese 69,8 Millionen Franken. Der grosse Knick erfolgte nach 2005, als in zahlreichen Kantonen Werbeverbote eingeführt wurden und die Ausgaben stark zurückgingen. Seit 2019 konnte die Tabakbranche ihre Umsätze aber wieder steigern, weil sie auf neue Produkte setzte. Bei sechs der zehn Top-Tabakprodukte des vergangenen Jahres handelt es sich um E-Zigaretten, die Liquids oder Tabak verdampfen. Zudem sind drei Snus unter den ersten zehn. 2020 wurden für Werbung für Tabakprodukte 9,7 Millionen Franken ausgegeben, dies vorwiegend für Werbung in Zeitschriften und Zeitungen sowie für Plakate – das entspricht 0,2 Prozent der gesamten Werbeausgaben in der Schweiz.

Wie schneidet die Schweiz bei Werbeverboten im internationalen Vergleich ab?

Laut einer Evaluation durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist «die Schweiz im Jahr 2020 weniger restriktiv» bei der Tabakwerbung als die meisten anderen europäischen Länder. So kennt etwa neben der Schweiz nur gerade Bulgarien kein Verbot der Tabakaussenwerbung. Zudem bildet die Schweiz die absolute Ausnahme in Europa, indem sie Werbung in der Printmedien immer noch erlaubt und keine Altersgrenze für den Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche vorgibt.