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AboVerfahren gegen Islamisten
Sympathien für Terror – aber keine strafbaren Handlungen

Die Beteiligung am Attentat von Wien konnte Simon F. (hier rechts vor dem Bezirksgericht Winterthur im Oktober 2018) nicht nachgewiesen werden.
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Es waren happige Vorwürfe an die Adresse eines Winterthurer Islamisten: Die Bundesanwaltschaft beschuldigte Simon F. (Name geändert) unter anderem der Gehilfenschaft zu Mord und strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Mord, weil der inzwischen fast 26-Jährige im Sommer 2020 den IS-Terroristen Kujtim F. in Wien besucht hatte.

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