Sarco-Fall in SchaffhausenEinsatz von Suizidkapsel: Antrag auf Untersuchungshaft gegen eine Person gestellt
Nach dem Einsatz der Suizidkapsel Sarco in Schaffhausen hat die Staatsanwaltschaft in einem Untersuchungshaft beantragt. Die restlichen Verhafteten sind frei.
Nachdem am Montag vier Personen verhaftet wurden, wurden am Mittwoch drei davon wieder aus der Polizeihaft entlassen. Wie der Erste Staatsanwalt Peter Sticher zu dieser Redaktion sagt, wurde «gegen eine Person einen Antrag auf Untersuchungshaft beim Zwangsmassnahmengericht des Kantons Schaffhausen gestellt». Der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichtes steht noch aus.
Am Montag wurde Sticher von einem Anwalt darüber informiert, dass im Wald bei Merishausen die Suizidkapsel angewendet worden sei. Die sofort ausgerückten Einsatzkräfte stellten die Kapsel sicher und brachten die verstorbene Person zur Obduktion nach Zürich.
Die Polizei verhaftete den Co-Präsident der Sterbehilfeorganisation «The Last Resort», Florian Willet, zwei Anwälte sowie einen holländischen Journalisten, der den ersten Einsatz der Suizidkapsel Sarco begleitet hatte. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen die Verhafteten ein Strafverfahren wegen Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord ein. Wer von den Verhafteten in Untersuchungshaft soll, ist nicht bekannt.
Offenbar hatte Sticher die Verantwortlichen im Vorfeld gewarnt. Zum Blick sagt er: «Wir mahnten sie schriftlich ab. Wir sagten, wenn sie nach Schaffhausen kommen und Sarco einsetzen, dass strafrechtliche Konsequenzen drohen würden.»
Sarco hat «funktioniert wie geplant»
Gemäss der Sterbehilfeorganisation «The Last Resort» nahm sich eine 64-jährige US-Amerikanerin in der Kapsel das Leben. Sie habe seit vielen Jahren unter den Folgen einer Immunschwäche gelitten. Sarco habe so funktioniert wie geplant und der Frau einen medikamentenfreien Tod gebracht.
«The Last Resort» hatte in diesem Sommer angekündigt, dass die Sterbekapsel noch in diesem Jahr in der Schweiz zum Einsatz kommen solle. Die Staatsanwaltschaften mehrerer Kantone kündigten daraufhin an, ein Verfahren einzuleiten, falls die Kapsel bei ihnen verwendet werde – darunter war auch Schaffhausen.
Genau zum selben Zeitpunkt wie Sarco im Wald von Merishausen erstmals angewendet wurde, sagte Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP) bei der Fragestunde im Parlament, dass die Suizidkapsel nicht rechtskonform sei.
Zum einen erfülle Sarco die Anforderungen des Produktesicherheitsrechts nicht. Und zum anderen sei die Verwendung von Stickstoff mit dem Zweckartikel des Chemikaliengesetzes nicht vereinbar.
Per Knopfdruck aus dem Leben scheiden
Sarco soll erlauben, durch Knopfdruck aus dem Leben zu scheiden. Die Maschine kann zum Sterben an jeden beliebigen Ort gebracht werden. Auf Knopfdruck strömt Stickstoff in die Kapsel, der den Sauerstoff verdrängt. Nach wenigen Atemzügen wird die Person bewusstlos.
Der Tod tritt gemäss «The Last Resort» nach etwa fünf Minuten ein. Ziel der Organisation ist es gemäss eigenen Angaben, einen «schöneren Tod» zu ermöglichen.
Bei einer Präsentation in Zürich kündigten die Verantwortlichen im Sommer an, künftig auch eine «Paar-Lösung» anbieten zu wollen, damit Paare gemeinsam sterben können.
SDA/aeg
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