Streit um denkmalgeschütztes Hirzler Wohnhaus wird zum Präzedenzfall
Das Wohnhaus Neuhus darf nicht aus dem Denkmalschutz entlassen werden. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich heisst mit dem Urteil eine Beschwerde des Heimatschutzes gegen einen Beschluss des Gemeinderates vom Juni 2016 gut und fällt somit einen Grundsatzentscheid.
Das grosse 400-jährige Gebäude direkt bei der Bushaltestelle Neuhaus im Hirzel ist schon von weitem sichtbar. Das dreiteilige Wohnhaus Neuhus dominiert die Landschaft in markanter Art und Weise. Die landschaftsprägende Bedeutung des Hauses führte dazu, dass der damalige Gemeinderat das Objekt im Januar 1987 in das kommunale Inventar schützenswerter Bauten aufnahm.
Im Juni 2016 widerrief der Gemeinderat Hirzel diese Schutzverfügung und entliess das Wohnhaus Neuhus aus dem kommunalen Inventar. «Bei einer Überarbeitung des Inventars kamen wir zum Schluss, dass das Gebäude von vornherein nicht hätte unter Schutz gestellt werden dürfen», sagt Eugen Buchmann (parteilos), Bauvorstand der Gemeinde. Als die Eigentümer des einen Hausteils ein Baugesuch für eine Balkontüre und eine Treppe in den Garten einreichten, gab der Gemeinderat ein Gutachten in Auftrag, welches zum Schluss kommt, dass das Gebäude aufgrund des Verlustes an historischer Substanz und Authentizität nicht mehr schutzwürdig sei.
Gegen den Entscheid des Gemeinderates vom Juni 2016 reichte der Zürcher Heimatschutz im März dieses Jahres eine Beschwerde beim Baurekursgericht des Kantons Zürich ein. Als das Baurekursgericht die Beschwerde ablehnte, zog der Heimatschutz diese weiter ans Verwaltungsgericht. Dieses heisst nun die Beschwerde gut und verkündet in ihrem Urteil, dass das Neuhus im kommunalen Inventar zu belassen und die Schutzbestimmungen neu zu umschreiben seien.
Raumplanung reicht nicht
«Der Entscheid des Verwaltungsgerichtes ist natürlich nicht in unserem Sinne», sagt Eugen Buchmann. Der Gemeinderat sei der Meinung, dass das Haus durch die bundesrechtlichen Vorschriften für Bauten ausserhalb der Bauzone genügend geschützt sei.
Dem widerspricht Martin Killias, Strafrechtsprofessor und Präsident des Zürcher Heimatschutzes. «Planungsvorschriften ersetzen den Denkmalschutz nicht», sagt er. «Raumplanungsmassnahmen haben den haushälterischen Umgang mit Bauland zum Zweck, nicht den Schutz und die Erhaltung historischer Bauten.» Nach Raumplanungsrecht könnte ein Gebäude wie das Neuhus also abgebrochen und durch ein grösseres, modernes Haus ersetzt werden, das mit Profit verkauft werden könnte. Killias sieht das Urteil des Verwaltungsgerichtes als Grundsatzurteil. «Es ist wohl das erste Urteil, das seit der Revision des Gesetzes über die Abgrenzung von Raumplanung und Denkmalschutz entscheidet», sagt er. Das Urteil zeige auf, dass auch Gebäude ausserhalb von Bauzonen den Denkmalschutz benötigten. «Die Entlassung eines Gebäudes aus dem kommunalen Inventar geschieht oft aus nichtigem Anlass», sagt er. Oftmals werde die Aufhebung des Denkmalschutzes beantragt, weil eine kleinere Änderung am Gebäude vorgenommen werden soll. «Sobald das Objekt aus dem Schutz entlassen ist, können dann grössere Investitionen getätigt werden», sagt Martin Killias. Ein anderes Vorgehen sei, so viele kleine Änderungen zu bewilligen, bis die Schutzwürdigkeit generell infrage gestellt werden kann.
Ins eigene Bein geschossen
So geschehen ist dies auch im Hirzel. Der Gutachter, der vom Gemeinderat beauftragt worden war, stellte erhebliche Fassadenänderungen und umfassende Renovationen samt neuer Fenster und einer Neugestaltung des Hauseinganges fest, die so eigentlich nicht hätten bewilligt werden dürfen. Der Gutachter hält fest, dass wegen dieser vielen Änderungen nur noch wenig der ursprünglichen Bausubstanz vorhanden sei und die Unterschutzstellung daher nicht mehr gerechtfertigt sei. «Mit seiner Aussage, wegen des Raumplanungsgesetzes brauche das Gebäude den Denkmalschutz nicht, hat sich der Gutachter zu weit aus dem Fenster gelehnt», sagt Martin Killias. Es sei nicht die Aufgabe eines Gutachters, rechtliche Aussagen zu machen, sondern Tatsachen darzulegen.
Überhaupt ist der Präsident des Zürcher Heimatschutzes der Meinung, der Gemeinderat hätte sich viel Aufwand ersparen können. «Denn gegen Änderungen wie die Balkontüre hätte der Heimatschutz sicher nichts unternommen», sagt er. Ob der Hirzler Gemeinderat den Fall ans Bundesgericht weiterzieht, steht noch aus.
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