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Stimmrechtsrekurs könnte Zentrumsabstimmung verschieben

Herman Gericke wirft der Gemeinde vor, im Vorfeld der Zentrumsabstimmung nicht richtig über sein Projekt informiert zu haben.
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Der Bezirksrat Meilen soll der Gemeinde Küsnacht die Durchführung der Abstimmung übers Zen­trum am 12. Februar untersagen. Dieser Meinung ist zumindest Hermann Gericke. Der Initiant des Parkdecks beziehungsweise seine Anwälte haben letzte Woche einen Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat eingereicht: In diesem monieren sie, dass die Ausführungen im Weisungsheft unsachlich und unkorrekt seien. Gericke beantragt nun, dass das Weisungsheft entsprechend zu ändern sei. Als Konsequenz müsste die Abstimmung verschoben werden, weil die Weisung bis spätestens drei Wochen vor dem Urnengang bei den Bürgern sein muss.

Wichtigster Punkt des Rekurses ist eine Stellungnahme des kantonalen Amtes für Raumentwicklung. Der Gemeinderat wollte von diesem wissen, wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Gestaltungsplan für das Parkdeck vom Kanton überhaupt ­bewilligt würde. In der Weisung kommt er gestützt auf die Antwort zum Schluss, dass die Realisierung mit einigen Schwierigkeiten verbunden wäre.

«Manipulation der Bürger»

«Unverbindliche Meinungsäusserungen haben in einer Weisung nichts verloren», schreibt Gericke dazu im Rekurs. «Der Gemeinderat sieht es – gerade wegen der Verpflichtung zur sachgerechten und korrekten Information – als seine Pflicht, auf die planungsrechtlichen Schwierigkeiten des Parkdecks hinzuweisen», schreibt dieser in einer Medienmitteilung.

Eine Passage, in welcher die Initianten schreiben, dass die Einzelinitiative rechtlich umsetzbar ist, wurde in der Weisung gestrichen. Ein Umstand, den ­Gericke als «Manipulation der Stimmbürger» bezeichnet. «Der Beschwerdeführer hatte im Weisungsheft eine unkorrekte Aus­sage zur planungsrechtlichen Durchführbarkeit seines Projekts gemacht», kontert der Gemeinderat. Man habe Hermann Gericke daraufhin die Möglichkeit zur Korrektur gegeben. Er habe aber auf dem ursprünglichen Text beharrt, weshalb man diesen gestrichen habe.

Bis Mittwoch hat die Gemeinde Küsnacht Zeit, Stellung zum Rekurs zu beziehen. Erst dann entscheidet der Bezirksrat über den Antrag zur aufschiebenden Wirkung. Diese hat Gericke explizit beantragt, sie ist nicht auto­matisch Teil eines Stimmrechtsrekurses. «Über einen Antrag auf Erteilung der aufschiebenden Wirkung muss so schnell wie möglich entschieden werden», sagt Elvira Müller, Meilemer Ratsschreiberin, mit Blick auf das Abstimmungsdatum. Gemeindepräsident Markus Ernst (FDP) rechnet damit, dass am 12. Februar ab­gestimmt wird. «Es liegen unserer Ansicht nach keine besonderen Gründe vor, welche eine aufschiebende Wirkung rechtfertigen würden», sagt er dazu.

Entscheiden muss der Bezirksrat auch inhaltlich über den Rekurs. Sollte dieser gutgeheissen werden, könnte die Abstimmung im Nachhinein für ungültig erklärt werden.