AboStadtrat gibt Sozialhilfeempfängern kein Bürgerrecht
Bereits seit einigen Jahren erhalten im Ausland Geborene kein Bürgerrecht von der Stadt Adliswil, wenn sie Sozialhilfe beziehen. Nun will der Stadtrat diesen Ablehnungsgrund in der Bürgerrechtsverordnung verankern.

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus der Einbürgerungsreferentin, Stadträtin Susy Senn (FDP), und den Einbürgerungsreferenten, den Stadträten Renato Günthardt (SVP) und Farid Zeroual (CVP) sowie einem Vertreter der Einbürgerungskommission des Grossen Gemeinderats, Gemeinderat Christoph Schwager (CVP), wollen die Bürgerrechtsverordnung der Stadt Adliswil aktualisieren. Sie haben dafür Anpassungswünsche zusammengetragen. «Bei Ausländerinnen und Ausländern mit Geburtsort im Ausland können die Gemeinden unter anderem an die wirtschaftlichen Verhältnisse strengere Anforderungen stellen», sagt Susy Senn. Diese Personengruppen gelten als «ohne Anspruch auf Aufnahme in das Bürgerrecht der Stadt Adliswil» - weil sie nicht in der Schweiz geboren wurden.