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Stadtrat bestimmt künftig über Kopftuch und Kreuz

Im letzten Jahr gab es einen Vorfall im Kinderhaus Werd. Eine Kinderbetreuerin hatte während ihrer Arbeiszeit ein Kopftuch getragen. Gewisse Eltern störte das - sie beschwerten sich. Mit der Kinderbetreuerin wurde darauf hin eine Lösung gefunden. Weil es zu diesem Zeitpunkt aber noch keinen entsprechenden Passus im Personalstatut gab, hätte sich die Frau auch auf die Religionsfreiheit berufen können.

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