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So streng sind die Knast-Regeln

Einblick ins Innere der Strafanstalt Pöschwies.
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Prominente Straftäter wie der Vierfachmörder von Rupperswil oder der Babyquäler René Osterwalder sitzen in der Regensdorfer Justizvollzugsanstalt Pöschwies ein. Einen Einblick in das Gefängnisleben der Täter zu bekommen, ist schwierig.

Die Hausordnung der Strafanstalt macht es zumindest möglich, etwas über den Alltag in der Strafanstalt zu erfahren.Wie man es aus Gefängnisfilmen kennt, werden von den Verbrechern beim Eintritt in die Pöschwies Fotos geschossen und die erforderlichen Angaben zur Person festgehalten. «Reisepässe, Identitätsbescheinigungen und Fahrzeugausweise müssen bei der Anstaltsdirektion hinterlegt werden», steht in der Hausordnung. Alle persönlichen Gegenstände werden beim Eintritt kontrolliert.

Nur was zum persönlichen Gebrauch gehört, also Schmuck, Schreibzeug oder kleinere Andenken, dürfen die Häftlinge behalten. Das beim Eintritt vorhandene Bargeld wird je zur Hälfte einem Sperr- und einem Freikonto gutgeschrieben. Zudem erhalten die Gefangenen Kleider, Wäsche und Schuhe und es wird ihnen eine Kontrollnummer zugeteilt. Dann wird den Neuankömmlingen eine Zelle zugewiesen.

Wie bei der Übernahme einer Mietwohnung wird der Zustand der Zelle kontrolliert. Für Schäden am Mobiliar und dem Gebäude werden die Sträflinge beim Austritt aus dem Gefängnis zur Kasse gebeten. Bei erhöhter Fluchgefahr werden die Gefangenen im Hochsicherheitstrakt der Pöschwies untergebracht. Dort dürfte sich momentan auch Hassan Kiko befinden, der nach seiner Flucht mit Gefängniswärterin Angela Magdici laut Medienberichten in der Pöschwies einquartiert wurde.

Seiner Verlobten aus dem Gefängnisfenster Liebesschwüre zurufen, darf Kiko allerdings nicht. Denn lautes Sprechen oder aus dem Fenster rufen ist den Sträflingen untersagt. Modisch daherkommen wird für Gefangene beim Besuch einer Angebeteten ebenfalls schwierig. Denn Änderungen an der abgegebenen Kleidung dürfen die Insassen nicht vornehmen.

Zwei Stunden telefonieren

Romantische Telefongespräche können Gefängnisinsassen nur in beschränktem Ausmass führen. Die Häftlinge dürfen in der Regel pro Monat höchstens für 120 Minuten oder 100 Franken telefonieren. Auflagen des Sicherheitsdienstes bleiben vorbehalten. Einmal pro Woche dürfen die Insassen Besuch empfangen. Die Personenzahl pro Besuch wird von der Anstaltsleitung festgelegt.

Mehr als vier Personen werden nicht zugelassen. Zudem kann jeder Häftling maximal zwölf Personen auf seine Besucherliste setzen lassen. Die reguläre Besuchsdauer beträgt eine Stunde und die Gäste dürfen Geschenke im Wert von maximal 50 Franken mitbringen. Unter sich sein können Häftlinge und Besucher im sogenannten Familienzimmer der Pöschwies. Allerdings darf dieses maximal alle zweieinhalb Monate in Anspruch genommen werden.

Auch Knackis bezahlen AHV

Wer in der Pöschwies mit wem verkehrt, das überlässt die Gefängnisleitung ohnehin nicht dem Zufall. «Es ist den Gefangenen untersagt, für die Kontaktaufnahme mit anderen Gefangenen den Arbeitsplatz oder das ihnen zugewiesene Gebiet der Anstalt zu verlassen», schreibt die Hausordnung vor. In begründeten Ausnahmefällen kann die Anstaltsdirektion den mündlichen Kontakt zwischen den Gefangenen sogar einschränken oder verbieten.

Der Handel mit Zigaretten, wie man ihn aus dem Kino kennt, ist in der Pöschwies untersagt. Denn Rechtsgeschäfte unter Gefangenen, wie beispielsweise Kauf, Tausch, Schenkung oder Ausleihe, sind verboten. Auch gegenseitig Geld pumpen dürfen sich die Insassen nicht.

Zumindest während ihres Aufenthaltes in der Pöschwies gehen die Gefangenen einer ehrlichen Arbeit nach. Dafür werden sie entsprechend entlöhnt, wenn auch nur spärlich. Allerdings werden auch im Knast AHV-Beiträge fällig.

Die berühmte Gefängnisbibliothek, wie man sie im Kino jeweils sieht, gibt es tatsächlich. Sie umfasst neben unterhaltender Literatur und Zeitschriften insbesondere Fachliteratur und Lehrmittel. Dabei werde der Muttersprache der Gefangenen Rechnung getragen.

Auf ihren Zellen ist es den Häftlingen gestattet, etwas Musik zu hören oder fernzusehen – allerdings nur in Zimmerlautstärke. Die entsprechenden Geräte müssen die Insassen von der Strafanstalt mieten. Auch Spielkonsolen dürfen in der Pöschwies verwendet werden, allerdings sind Games mit der Bezeichnung 18+ untersagt. Computer auf der Zelle sind ebenfalls nicht verboten. Allerdings müssen die Gefangenen auf einen Internetanschluss verzichten und auch die Software-Ausstattung der Geräte ist nicht gerade berauschend: «Die Geräte sind mit der gängigen Textverarbeitungs-und Tabellenkalkulationssoftware ausgestattet», verrät die Hausordnung.

Zum Zahnarzt für fünf Franken

Zur Prävention von sexuell übertragbaren Krankheiten werden den Insassen unentgeltlich Präservative zur Verfügung gestellt. Zudem erhält jeder Gefangene eine Notapotheke mit Jod-Desinfektionslösung, Heftpflaster und Wundheilpaste. Bei Zahnschmerzen werden die Gefangenen in der Pöschwies behandelt. Fünf Franken werden ihnen dafür belastet. Behandlungen, die bis zur Freilassung warten können, werden im Gefängnis aber nicht durchgeführt.

Beim Austritt aus der Pöschwies müssen die Gefangenen ihre Kleidung zurückgeben. Ausserdem erhalten sie ihre persönlichen Gegenstände zurück und ihr Guthaben wird ausbezahlt.