AboWenn das Geschenk nicht gefälltSo kulant sind die Läden am Zürichsee
Zwischen Weihnachten und Neujahr bringen manche ihre Geschenke wieder zum Händler zurück. Klar ist jedoch: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch.
Der geschenkte Pullover ist zu gross, der BH zu klein, das Spielzeug ist nicht altersgerecht oder das Buch steht jetzt doppelt im Regal: Es gibt viele Gründe, weshalb Weihnachtsgeschenke in diesen Tagen in die Läden zurückgebracht werden. Sicher ist: Der Umtausch und die Rückgabe von Waren wird von vielen Kundinnen und Kunden oft als eine Selbstverständlichkeit betrachtet. Das ist es jedoch keineswegs. Denn in der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe. Dennoch zeigen sich viele Geschäfte am Zürichsee kulant.