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So kulant sind die Läden am Zürichsee 

Wer den Kassenbon vorweist, darf vielerorts damit rechnen, dass er die geschenkte Ware umtauschen kann. 
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Der geschenkte Pullover ist zu gross, der BH zu klein, das Spielzeug ist nicht altersgerecht oder das Buch steht jetzt doppelt im Regal: Es gibt viele Gründe, weshalb Weihnachtsgeschenke in diesen Tagen in die Läden zurückgebracht werden. Sicher ist: Der Umtausch und die Rückgabe von Waren wird von vielen Kundinnen und Kunden oft als eine Selbstverständlichkeit betrachtet. Das ist es jedoch keineswegs. Denn in der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe. Dennoch zeigen sich viele Geschäfte am Zürichsee kulant. 

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