AboSichtschutzwände müssen nach 27 Jahren weichen
Vor 27 Jahren hat eine Hauseigentümerin aus Lachen Schutzwände auf der Terrasse aufgebaut. Nun müssen diese laut Bundesgerichtsentscheid abgerissen werden.

Vor wenigen Tagen hat das Bundesgericht einen höchst ungewöhnlichen Fall entschieden, der vielerorts Kopfschütteln hervorrufen dürfte. Der Streit um die Sichtschutzwände auf einer Terrasse über dem Kellergeschoss und einem Balkon im ersten Stock des Wohnhauses an der Herrengasse 16 in Lachen geht ins Jahr 1998 zurück. Damals wurde das „Corpus delicti“ erstellt: Sichtschutzwände aus Holz und Glas mit einer Höhe zwischen 1,78 und 2,15 m. Laut Aussagen der Hauseigentümerin kostete der Sichtschutz damals rund 10 000 Franken. Eine Baubewilligung holte sie nicht ein, weil ihr der Bauverwalter erklärte hatte, dies sei gar nicht nötig.