Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Abo
Sichtschutzwände müssen nach 27 Jahren weichen

Diese Sichtschutzwände an der Herrengasse 16 in Lachen schafften es bis vor Bundesgericht.

Vor wenigen Tagen hat das Bundesgericht einen höchst ungewöhnlichen Fall entschieden, der vielerorts Kopfschütteln hervorrufen dürfte. Der Streit um die Sichtschutzwände auf einer Terrasse über dem Kellergeschoss und einem Balkon im ersten Stock des Wohnhauses an der Herrengasse 16 in Lachen geht ins Jahr 1998 zurück. Damals wurde das „Corpus delicti“ erstellt: Sichtschutzwände aus Holz und Glas mit einer Höhe zwischen 1,78 und 2,15 m. Laut Aussagen der Hauseigentümerin kostete der Sichtschutz damals rund 10 000 Franken. Eine Baubewilligung holte sie nicht ein, weil ihr der Bauverwalter erklärte hatte, dies sei gar nicht nötig.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, benötigen Sie ein Abo.

Abo abschliessenBereits registriert oder Abonnent:in?Login