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Uferplanung am Zürichsee
Zürich kämpft für Freiraum statt Wohnungen am See

Teure Luxuswohungen die auf dem Gelaende der ehemaligen Franz-Garage beim GZ Wollishofen entstanden sind. Damit das auf dem Kibag-Areal nicht nochmals passiert, will der Gemeinderat nun die Bau- und Zonenordnung anpassen.

01.03.2023
(SILAS ZINDEL/TAGES-ANZEIGER)
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Die Stadt Zürich akzeptiert den Entscheid des Baurekursgerichts zur Planungszone «Seeufer Wollishofen» nicht und hat beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Dies teilt das Stadtzürcher Hochbaudepartement am Freitag mit.

Das Gericht hat am 3. Mai 2024 einen Rekurs gutgeheissen, in welchem sich die Kibag AG gegen die Pläne der Stadt zur Wehr setzte, dass künftig auf ihrem Landstück am Seeufer kein Wohnraum gebaut werden darf.

Gericht machte Eigentumsbeschränkung geltend

Gemäss geltender Bau- und Zonenordnung wäre dies zwar möglich, widerspreche jedoch den heutigen Bedürfnissen, so die Begründung der Stadt. Auch eine Motion im Gemeinderat verlangte, dass rund um die Rote Fabrik nicht noch mehr Wohnungen erstellt werden, welche die Nutzung des Freiraums und die Kulturnutzung einschränken könnten.

Die Stadt arbeitete einen Masterplan Seeufer Wollishofen aus und liess das Gebiet zwischen der Landiwiese und der Roten Fabrik im September 2023 vom Kanton Zürich zu einer sogenannten Planungszone erklären. Damit sind in diesem Bereich keine baulichen Änderungen erlaubt, welche dem Masterplan widersprechen – also auch nicht auf dem Landstück der Kibag.

Die Einteilung in eine Planungszone ist zwar auf drei Jahre befristet mit der Option auf eine Verlängerung um weitere zwei Jahre. Trotzdem beurteilte das Baurekursgericht die teilweise Auszonung und die Aufhebung der Wohnnutzung «an gesuchter Lage am See» als eine «schwerwiegende Eigentumsbeschränkung» und hob die Planungszone wieder auf.

Die Stadt will jedoch an ihren Plänen für das Seeufer Wollishofen festhalten. Eine Wohnnutzung direkt am Seeufer entspreche heute nicht mehr den übergeordneten Zielen, heisst es in der Mitteilung weiter. «Die Stadt ist der Ansicht, dass eine Gemeinde in einem solchen Fall korrigierend ansetzen kann», begründet die Stadt den Entscheid, gegen das Urteil beim Verwaltungsgericht Beschwerde einzureichen.

Übereinkunft mit der früheren Stadträtin

Dass die Kibag auf ihrem Landstück Wohnraum bauen könnte, basiert auf einem Sondernutzungsplan, den das Unternehmen 2008 mit der damaligen Stadträtin Kathrin Martelli und dem Stadtparlament ausgehandelt hat.

Darin ist festgehalten, dass der Seeuferweg vor dem Kibag-Areal für die Öffentlichkeit verbreitert werden könnte. Im Gegenzug für den Platz, den das Bauunternehmen zur Verfügung stellen würde, dürfte die Kibag im hinteren Bereich eine Mischnutzung aus Wohn- und Gewerberaum umsetzen.