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Sachbeschädigung im Zug
Mit Tritten öffnete er die WC-Tür der S-Bahn

SBB Toilette S-Bahn WC
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Zugegeben, die Toiletten eines Zuges sind nicht gerade die beliebtesten Plätze der S-Bahnen. Was jedoch ein Mann im November 2023 in der S 8 auf der Fahrt zwischen Horgen und dem Wädenswiler Ortsteil Au tat, ist auch keine Art, seinem Unmut über die Toilette Ausdruck zu verleihen.

Der 23-jährige Mann betrat die Toilette des Zuges. Nur wenige Minuten später trat er von innen mit den Füssen mehrmals gegen die Toilettentür. Diese hielt der Wucht der Tritte irgendwann nicht mehr stand und wurde daraufhin aus der Halterung gerissen. Damit verursachte der Mann einen Sachschaden von rund 1000 Franken.

Ob der Mann den Türgriff nicht anfassen wollte, nicht wusste, dass es sich um eine Schiebetür handelte oder er über irgendetwas in Rage geraten war und deshalb die Tür eintrat, geht aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis nicht hervor.

Aufgrund der Sachbeschädigung muss er eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Franken zahlen, was einem Betrag von 1800 Franken entspricht. Bezahlen muss er die Busse aber nur, wen er sich in den nächsten drei Jahren noch mal etwas zuschulden kommen lässt. Nicht erspart bleibt ihm allerdings eine Busse von 300 Franken.

Dieser teure Toilettengang bleibt ihm das nächste Mal erspart, wenn er dann die Tür mit den Händen und ohne Gewalt öffnet.

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