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Richter zeigen keine Milde für Raser

Der 24-jährige Serbe wurde auf der Ewigkeitsstrasse zwischen Benken und ­Uznach mit 141 Kilometern pro Stunde erwischt.
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Der Rückenwind aus Lausanne und Bern hat nichts genützt. Ein 24-jähriger Serbe muss auch nach der Verhandlung vor dem Kantonsgericht mit dem «Raser»-Stempel leben. Die Richter weisen seine Berufung gegen das Urteil des Kreisgerichts See-Gaster ab. Die 12 Monate Freiheitsstrafe bedingt bleiben bestehen, ebenso die Einschätzung der Tat als qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln.

Sein Verteidiger schürte am Dienstag die Hoffnung, dass eine bedingte Geldstrafe zur Option wird. Dies, weil sein Mandant nur zu schnell gefahren sei, da er das ausgeliehene, potente Auto, ein Porsche Panamera, schlecht einschätzen konnte. Er hielt das für eine fahrlässige Übertretung. Sowohl die nationalrätliche als auch die ständerätliche Verkehrskommission fordern, dass für solche Übertretungen eine tiefere Strafe möglich ist. Heute gilt noch die alte Gesetzgebung. Das Bundesgericht hielt kürzlich fest, dass in Ausnahmefällen eine tiefere Strafe ausgesprochen werden kann.

Skeptische Richter

Doch schon die Befragung des 24-Jährigen der Kantonsrichter am Dienstag zeigte auf, dass sie gegenüber einer tieferen Strafe skeptisch sind. So hielt der Vorsitzende fest, dass zwei Fotos zeigten, dass er mindestens 17 Sekunden lang über 120 km/h fuhr. Obwohl er also gemerkt hatte, dass er zu schnell fuhr, bremste er nicht schnell ab. Schon das Kreisgericht See-Gaster hielt fest, dass der junge Mann bereits 100 Kilometer lang mit dem Porsche unterwegs war. Er hätte also die Beschleunigung des Autos durchaus einschätzen können. Gefahren ist er mit 141 km/h, knapp über der Mindestgeschwindigkeit für einen Rasertatbestand. Erlaubtes Höchsttempo ist auf der schnurgeraden «Ewigkeitsstrasse» zwischen Benken und Uznach 80 km/h.

Negativ dürfte auch ins Gewicht gefallen sein, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit Mühe gezeigt hat, sich im Strassenverkehr konfliktfrei zu bewegen. Zwar wurde er längere Zeit nicht mehr strafffällig vor dem Tempoexzess. Doch beging er in seiner Jugend zwei Straftaten mit dem Mofa. Und als junger Erwachsener war er in zwei Unfälle verwickelt. Wegen einem Selbstunfall mit dem Auto wurde er wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs verurteilt. Ein Unfall mit dem Roller, bei dem eine Velofahrerin verletzt wurde, brachte ihm eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.

Auffallend war an der Verhandlung, dass er dabei die Schuld jeweils auf äussere Umstände schob. Die Velofahrerin sei unvermittelt von der Seite gekommen und der Selbstunfall sei bloss aufgrund der nassen Strasse passiert.