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Reuiger Raser hofft auf Milde

Ein 24-jähriger Mann aus dem Linthgebiet musste sich am Dienstag vor dem St. Galler Kantonsgericht verantworten. Er hatte das Gaspedal zu stark durchgetreten.
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«Ich bin kein Verbrecher.» Diesen Satz wiederholte ein 24-Jähriger aus dem Linthgebiet mehrfach, als er am Dienstag von den Kantonsrichtern befragt wurde. Er sei gut integriert, beteuerte der Serbe. Würde seine Tat als qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln gelten, ein Rasertatbestand, würde er sich als Verbrecher fühlen. Nicht aber bei der abgeschwächten groben Verletzung der Verkehrsregeln. Er würde ­sogar ein Einbürgerungsgesuch stellen, wenn die Richter eine bedingte Geldstrafe statt der erstinstanzlich verhängten bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten aussprechen würden, meinte er.

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