AboReuiger Raser hofft auf Milde
Ein 24-Jähriger drückte auf einer bekannten Schnellfahrerstrecke das Gaspedal richtig durch. Die Polizei mass im Juli 2016 141 Kilometer pro Stunde. Sein Verteidiger versuchte mit Verweis auf ein Bundesgerichtsurteil und die politische Entwicklung, die Richter milde zu stimmen.
«Ich bin kein Verbrecher.» Diesen Satz wiederholte ein 24-Jähriger aus dem Linthgebiet mehrfach, als er am Dienstag von den Kantonsrichtern befragt wurde. Er sei gut integriert, beteuerte der Serbe. Würde seine Tat als qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln gelten, ein Rasertatbestand, würde er sich als Verbrecher fühlen. Nicht aber bei der abgeschwächten groben Verletzung der Verkehrsregeln. Er würde sogar ein Einbürgerungsgesuch stellen, wenn die Richter eine bedingte Geldstrafe statt der erstinstanzlich verhängten bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten aussprechen würden, meinte er.