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AboFall aus Thalwil am Obergericht
Richter beschweren sich über rekursfreudigen Sozialhilfebetrüger

Ein Sozialhilfebetrüger würde gern in der Schweiz bleiben. Davon ist er aber «Lichtjahre» entfernt, finden die Richter.
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Es gibt Tage, da fragen sich Richter, warum sie gewisse Fälle beurteilen müssen. Etwa diese Woche am Obergericht. Ein 52-jähriger Deutscher hat gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Horgen rekurriert. Die bedingte Gefängnisstrafe von acht Monaten hat er zwar akzeptiert. Die Landesverweisung von fünf Jahren aber nicht. Der Beschuldigte hatte die Gemeinde Thalwil um Sozialhilfegeld betrogen, über 45’000 Franken muss er zurückzahlen. Er wähnt sich als Härtefall, eine Ausweisung sei nicht zumutbar. Die Richter zeigen gar kein Verständnis für diese Sichtweise. «Lichtjahre» sei der Deutsche von einem Härtefall entfernt, sagt der vorsitzende Richter.

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