AboFall aus Thalwil am ObergerichtRichter beschweren sich über rekursfreudigen Sozialhilfebetrüger
Ein 52-jähriger Deutscher hat von der Gemeinde Thalwil zu viel Sozialhilfe kassiert. Dass er ausgewiesen werden soll, passt ihm nicht.
Es gibt Tage, da fragen sich Richter, warum sie gewisse Fälle beurteilen müssen. Etwa diese Woche am Obergericht. Ein 52-jähriger Deutscher hat gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Horgen rekurriert. Die bedingte Gefängnisstrafe von acht Monaten hat er zwar akzeptiert. Die Landesverweisung von fünf Jahren aber nicht. Der Beschuldigte hatte die Gemeinde Thalwil um Sozialhilfegeld betrogen, über 45’000 Franken muss er zurückzahlen. Er wähnt sich als Härtefall, eine Ausweisung sei nicht zumutbar. Die Richter zeigen gar kein Verständnis für diese Sichtweise. «Lichtjahre» sei der Deutsche von einem Härtefall entfernt, sagt der vorsitzende Richter.