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Regierungsrat lehnt Schutz der Whistleblower in Schmerzklinik-Affäre ab

Die Namen der Informanten im Verfahren gegen den Leiter der Schmerzklinik des See-Spitals Horgen wurden bewusst nicht anonymisiert.

Das See-Spital Horgen geriet 2015 in die Schlagzeilen. In der Kritik stand der damalige Leiter der Schmerzklinik. Er soll fragwürdige Behandlungen durchgeführt haben, die viel kosteten. Ausserdem soll er in die eigene Tasche gearbeitet haben und von der Spitalleitung gedeckt worden sein. Im Zuge der Affäre trat der Präsident des Stiftungsrats zurück. Das See-Spital trennte sich seinerseits vom Schmerzarzt. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich leitete eine aufsichtsrechtliche Untersuchung ein. Das Resultat gab sie am 1. Februar bekannt: Bestätigt sah sie den Verdacht, wonach der Schmerzarzt die Krankenkassen getäuscht habe, indem er teurere Verfahren verechnet habe. Zudem seien Patientendossiers lückenhaft geführt worden, was die Spitalführung nicht erkannt habe, oder sie sei den Hinweisen nicht genügend konsequent nachgegangen. Andere Vorwürfe gegen den Arzt und das Spital sah die Gesunheitsdirektion nicht bestätigt.

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