AboGerichtsfälle zur Rassismus-StrafnormSchweizer darf man beleidigen, Deutsche nicht
Am Montag debattiert das Parlament, ob die Rassismus-Strafnorm erweitert wird. Handelt es sich tatsächlich um ein Maulkorb-Gesetz? Wir haben einige Urteile aus den letzten Jahren angeschaut.
In Kürze:
- Die Auslegung der Rassismus-Strafnorm wurde in den letzten 30 Jahren stark ausgeweitet.
- Fälle aus der Praxis zeigen, welche Aussagen Gerichte als rassistisch beurteilten und welche nicht.
- Geht es nach einigen Nationalrätinnen, soll zukünftig auch Sexismus unter Strafe gestellt werden.