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Im Seebecken und vor Thalwil
Quaggamuschel im Zürichsee gefunden

Berufsfischer Silvano Solca. Seit Ende letzten Jahres gibt es im Bielersee die Quaggamuschel. Diese verursacht Schäden an den Anlagen für die Wasserversorgung, an den Fischernetzen und frisst den Felchen das Phosphat weg. Foto: Beat Mathys / Tamedia AG.
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Wie die kantonale Baudirektion mitteilt, hat ein Forscherteam des Instituts Eawag Anfang September im Zürcher Seebecken sowie vor Thalwil einzelne Exemplare der Quaggamuschel gefunden. Aufgrund der Grösse der Muscheln sei davon auszugehen, dass diese sich bereits seit einiger Zeit im Zürichsee befinden.

Damit die invasive Art nicht durch Boote in andere Zürcher Seen verschleppt wird, verfügt der Kanton per sofort ein Einwasserungsverbot für den Greifensee, den Pfäffikersee und den Türlersee. Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürfen der Mitteilung zufolge dortbleiben. Diese Übergangsmassnahme gelte so lange, bis andere Vorgaben zum Schutz der Zürcher Gewässer vor invasiven Tieren und Pflanzen umgesetzt sind.

So bereitet der Kanton zurzeit die Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für alle immatrikulierten Boote vor, die von einem Gewässer in ein anderes wechseln. Bootsbesitzer sollen demnach dazu verpflichtet werden, ein Heimgewässer für jedes ihrer Boote zu deklarieren. Ein Wechsel von einem Gewässer in ein anderes soll nicht mehr erlaubt sein.

Die nun verfügten Sofortmassnahmen sind dem Schreiben der Baudirektion zufolge auch für den Zürichsee nach wie vor wichtig, weil neben der Quaggamuschel weitere invasive Arten Schaden anrichten können. So zum Beispiel das Schmalrohr – eine Wasserpflanze, die im Genfersee und den Tessiner Seen dichte Teppiche bildet und die Wasserqualität beeinträchtigt.

Seit 2016 in der Schweiz

Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich in Schweizer Seen rasant aus. Im Bodensee wurden 2016 erste Exemplare entdeckt. Sie verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen verstopfen. Zudem könne sie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern. Wenn die Quaggamuschel einmal in einem Gewässer nachgewiesen ist, ist es der Baudirektion zufolge kaum möglich, sie wieder loszuwerden.

Auch bei Kleinbooten wie Stand-up-Paddels, Kanus, Ruder- und Schlauchbooten besteht eine gewisse Gefahr, dass von Auge kaum sichtbare Pflanzen und Lebewesen von einem Gewässer ins nächste mitreisten. Der Kanton bittet Besitzer daher darum, ihre Gefährte bei jedem Gewässerwechsel sorgfältig zu kontrollieren, mit heissem Wasser zu reinigen und vollständig zu trocknen. Das Gleiche gelte für Fischerei- und Tauchausrüstung.