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Polen muss Zwangspensionierung von Richtern sofort aussetzen

Auch die Erste Präsidentin des Gerichts, Malgorzata Gersdorf (Mitte, bei einer Kundgebung in Warschau), wurde durch die Reform in den Ruhestand geschickt. (4. Juli 2018)
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Polen muss die umstrittene Zwangspensionierung von Richtern mit sofortiger Wirkung stoppen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung erliess am Freitag der EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Anordnung gilt sogar rückwirkend für die bereits pensionierten Richter des polnischen Obersten Gerichts.

Die einstweilige Anordnung war Anfang des Monats von der EU-Kommission in Brüssel beantragt worden. Die für die Verfolgung von Verstössen gegen EU-Recht zuständige Behörde ist der Ansicht, dass mit den Zwangspensionierungen gegen den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit verstossen wird. Es werde insbesondere auch das Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern untergraben, heisst es in Brüssel.

Umstrittene Justizreformen

Für die polnische Regierung gilt die Anordnung des EuGH als schwere Schlappe. Sie argumentiert seit Monaten, dass ihre umstrittenen Justizreformen nicht gegen EU-Recht verstossen.

Im konkreten Fall geht es um ein Gesetz zum Obersten Gericht. Mit ihm wird das Pensionsalter für Richter von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt. Dies nutzte die politische Führung seit Anfang Juli dazu, mehr als 20 Richter in den Ruhestand zu schicken. Darunter ist auch die Erste Präsidentin des Gerichts, Malgorzata Gersdorf.

Die EuGH-Anordnung sieht auch vor, dass bereits betroffenen Richtern mindestens bis zum abschliessenden Urteil eine Fortsetzung ihrer Arbeit ermöglicht werden muss. Auch Nachbesetzungen dürften nicht mehr erfolgen.

SDA/sep