Arbeitsrecht und CoronaPandemie wirft für Hausangestellte neue Fragen auf
Putzpersonal oder Gärtner sollten gewisse Empfehlungen zur Sicherheit beachten.

Privathaushalte müssen im Zusammenhang mit der Corona-Epidemie besondere Vorschriften beachten, wenn sie eine Putzfrau, einen Gärtner oder für weitere Tätigkeiten Hausangestellte beschäftigen. Grundsätzlich können Leute von extern weiterhin Arbeiten verrichten, solange kein erhöhtes Risiko für eine Infektion besteht.
Die Vorschriften lassen manchmal Interpretationsspielraum, der auch mit gesundem Menschenverstand gehandhabt werden sollte. Wie generell im Umgang mit anderen Personen gilt, dass aufs Händeschütteln zu verzichten und ein Sicherheitsabstand von zwei Metern einzuhalten ist. Hausangestellte müssen Zugang zu Seife und Wasser haben, damit sie sich beim Betreten der Wohnung die Hände waschen können.
Bei der Putzfrau macht es rechtlich einen Unterschied, ob sie als Selbstständigerwerbende arbeitet. Das ist der Fall, wenn sie Sozialversicherungen selber abrechnet. Tut dies hingegen die Auftraggeberin, liegt ein Angestelltenverhältnis vor. Eine selbstständig erwerbende Person kann die Tätigkeit im Haushalt ablehnen, wenn sie wegen der Corona-Pandemie lieber zu Hause bleiben möchte. Bei einem Angestelltenverhältnis wäre eine Arbeitsverweigerung streng genommen nur korrekt, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, weil beispielsweise Personen im Haushalt mit dem Covid-19-Virus infiziert sind.
In einem Streitfall müsste ein Arbeitsgericht entscheiden. Bestimmt sinnvoller ist aber, im Gespräch eine gemeinsame Lösung zu finden. Ein Einsatz lässt sich beispielsweise so planen, dass die Putzfrau allein in der Wohnung ist. Besteht ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, weil Personen im Haushalt Symptome wie Husten und hohes Fieber haben, sollte der Einsatz der Putzfrau vertagt werden.
Beim Handwerker oder Gärtner ist es in der Regel kein Problem, genügend Abstand einzuhalten. Weniger empfehlenswert ist beispielsweise, gemeinsam schwere Äste oder Geräte herumzutragen.
Die Betreuung durch Spitex-Personal unterscheidet sich von Arbeitseinsätzen der Handwerker oder Reinigungsfachkräfte. Denn Spitex-Mitarbeitende können ihre Einsätze nicht verweigern, sie haben engen Kontakt zu pflegebedürftigen Personen, die aufgrund ihres Alters und ihres Gesundheitszustands oft zu den Risikogruppen der Corona-Pandemie zählen. Zudem kann es auch sein, dass infizierte Menschen mit milden Symptomen auf Betreuung durch die Spitex angewiesen sind. Das Bundesamt für Gesundheit hat deshalb Mitte März Empfehlungen für das Spitex-Personal veröffentlicht, die je nach Situation auch besondere Sicherheitsmassnahmen wie Hygienemaske, Handschuhe und Überschürze vorsehen.
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