Pädophilen-Prozess in SolothurnSchock für Opfer – Wiederholungstäter William W. wird nicht verwahrt
Der heute 47-Jährige, der sich erneut an Kindern vergangen hat, ist zu 2,5 Jahren Haft verurteilt worden. Trotzdem könnte er bereits in wenigen Monaten freikommen. Die Staatsanwalt will den Fall weiterziehen.

Ein 47-jähriger Mann, der sich seit Jahren immer wieder an Kindern vergangen hat, soll dennoch nicht verwahrt werden. Das Richteramt Olten-Gösgen verurteilte William W. laut dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zu 2,5 Jahren Freiheitsentzug.
Das Gericht sprach den Schweizer schuldig der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Schändung, der sexuellen Belästigung sowie der harten Pornografie. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 10 Franken sowie zu einer 200-Franken-Busse.
Zudem ordnete es ein lebenslanges Verbot jeglicher Tätigkeit mit Kindern an, ein fünfjähriges Kontaktverbot mit Kindern unter 16 Jahren sowie ein fünfjähriges Rayonverbot um Einrichtungen mit Kindern, etwa Kindergärten, Schulhäuser, Schulsportanlagen und dergleichen.
Den Geschädigten sprach das Gericht Genugtuungszahlungen zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Solothurn weitergezogen werden.
Teilfreisprüche
Die Richter kamen aber auch zu mehreren Freisprüchen. Diese betreffen alle Anklagepunkte, die sich auf Übergriffe Ende Juli 2018 beziehen. Es sei möglich, dass sie sich ereignet hätten, aber sicher nicht an jenem Tag, erklärte der Gerichtsschreiber.
Der Sachverhalt sei demnach nicht anklagegemäss erstellt. Ein Freispruch resultierte auch in einem der beiden angeklagten Fälle von sexueller Belästigung.
Voraussetzung für Verwahrung nicht gegeben
Auf die Anordnung einer Verwahrung verzichtete das Gericht. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben. Laut dem Gerichtsschreiber müsste eine schwere Beeinträchtigung der physischen, psychischen und sexuellen Integrität eines Opfers gegeben oder beabsichtigt sein.
Dies sei aber nicht der Fall. William W. habe zwar verwerflich gehandelt. Verglichen mit anderen Sexualdelikten sei die Tragweite seiner Übergriffe aber nicht gross. Daran ändere auch nichts, dass seine Rückfallgefahr als hoch eingestuft werde.
Schliesslich kämen auch juristische Gründe dazu. So existiere aus früheren Verurteilungen keine Reststrafe mehr, und die Umwandlung einer ambulanten Massnahme in eine Verwahrung sei nicht möglich.
Unverständnis und Sorge
Die Staatsanwaltschaft teilt mit, dass sie das Urteil ans Obergericht weiterziehen wird. «Wir nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Anordnung einer Verwahrung nicht gefolgt ist. Damit sind wir nicht einverstanden und werden das Urteil aus diesem Grund an das Obergericht weiterziehen. Das begründete Urteil liegt noch nicht vor, daher wissen wir im jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht im Detail, wie genau das Gericht zu seiner Einschätzung kam.»
Auch Selina, ein früheres Opfer von William W., ist nicht zufrieden mit dem Urteil: «Ich bin schockiert, hatte fast Tränen, als ich davon erfahren habe. Ich weiss nicht, was ich noch glauben soll», sagte sie. Selina wurde 2006 als achtjähriges Mädchen in einer Baubarracke vergewaltigt. «Ich mache mir wirklich Sorgen. Was muss denn noch passieren?»
Einschlägig vorbestraft
William W. war bereits 1999 im Kanton Aargau wegen Schändung von Kindern verurteilt worden. Nachdem er vor 14 Jahren ein achtjähriges Mädchen vergewaltigt hatte, verurteilte ihn das Richteramt Olten-Gösgen zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe. Diese wurde zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.
Zehn Jahre lang absolvierte er Therapiestunden – ohne Erfolg. Therapiebemühungen verweigerte er sich bisher. Er beharrt darauf, nicht pädophil zu sein.
Aufgrund eines Entscheids des Obergerichts wurde der Mann Ende 2016 entlassen. Er musste aber weiterhin eine ambulante Therapie absolvieren. 2018 wurde er rückfällig. Im Juli, August und November kam es zu den Übergriffen. Im November wurde er festgenommen und ist seither in Haft. Die vom Gericht verhängten 2,5 Jahre sind also zum grössten Teil bereits abgesessen.
Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren sowie die Verwahrung des Beschuldigten verlangt. Dieser wies die Anschuldigungen zurück, ausser jene der Pornografie. Vor Gericht forderte der Verteidiger Anfang Dezember folgerichtig einen Freispruch mit Ausnahme des eingestandenen Delikts. Die Übergriffe könnten seinem Mandanten nicht nachgewiesen werden.
SDA/rog
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