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Mehrere Kinder missbraucht
Kleine Verwahrung für mehrfach verurteilten Pädophilen

Das Bezirksgericht Meilen hatte den Fall eines mehrfach verurteilten Pädophilen zu beurteilen.
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Der Prozess vor zwei Wochen hatte für Aufsehen gesorgt. Ein 54-Jähriger stand wegen sexueller Handlungen mit drei Kindern vor dem Bezirksgericht Meilen. Den Missbrauch eines Buben, den er in der Kirche kennen gelernt hatte, und des Sohnes seiner Lebenspartnerin hatte er am Prozesstag bereits zugegeben. Das Bezirksgericht Meilen ist auch überzeugt, dass der 54-jährige Pädophile mit seiner Tochter sexuelle Handlungen vollzogen hatte. Dafür verurteilt es ihn nun zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, wie das Gericht am Mittwoch bekannt gab. Diese wird zugunsten einer stationären Behandlung aufgeschoben, der sogenannten kleinen Verwahrung. Die Massnahme, die in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt verbracht werden muss, wird nach maximal fünf Jahren überprüft, eine Verlängerung ist möglich. Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren mit anschliessender Verwahrung gefordert. Der Verteidiger plädierte für eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine ambulante Behandlung.

Weiter spricht das Gericht ein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Kindern und Jugendlichen aus. Den drei Kindern muss der Beschuldigte Genugtuungen zwischen 10’000 und 15’000 Franken zahlen.

Vertrauen missbraucht

In seiner Urteilsbegründung betont der Gerichtspräsident den starken Vertrauensmissbrauch in allen Fällen. Für das ausserfamiliäre Opfer sei der Mann eine wichtige Bezugsperson gewesen. Als «lustiger Spielkamerad» habe er das Vertrauen des Kindes und seiner Mutter erschlichen und missbraucht. Der Stiefsohn und die Tochter stünden in einem grossen Loyalitätskonflikt. Im Fall der Tochter glaubt das Gericht dem Beschuldigten zwar, dass es ihm nicht um seine eigene Befriedigung ging. Doch ein gemäss der Tochter fast tägliches Spiel, bei dem der Penis eine Rolle spielte, sei eine klare Grenzüberschreitung. Aufgrund ihres Alters gälten die Handlungen gar als Schändung. Die Handlungen mit den beiden Buben werden als sexuelle Nötigung taxiert.

Die ordentliche Verwahrung, eine rein sichernde Massnahme, ist für das Gericht die Ultima Ratio. In diesem Fall sei sie nicht anzuwenden, da der Beschuldigte grundsätzlich therapierbar sei. Auch wenn Pädophilie keine heilbare Krankheit sei, könne in der stationären Behandlung doch der Umgang damit beigebracht werden. Sollte es aber zu einem erneuten Ereignis kommen, droht dem 54-Jährigen die Verwahrung. Er ist zuvor schon dreimal verurteilt worden. Das Urteil kann noch ans Obergericht weitergezogen werden.

Schwere Vorwürfe

Auch auf einer anderen Ebene ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Der Anwalt des missbrauchten Jungen erhebt schwere Vorwürfe gegen die Kirchgemeinde, bei welcher der Beschuldigte angestellt war. Er hatte den Knaben bei einer Veranstaltung in der Kirche angesprochen. Die Übergriffe fanden an Orten statt, die nichts mit der Kirche zu tun haben. Die Kirchgemeinde stellte sich gegenüber dieser Zeitung auf den Standpunkt, dass er in seiner Funktion nicht mit Kindern zu tun haben sollte. Deshalb habe man auch keinen Strafregisterauszug verlangt. Sowohl die Kirchgemeinde als auch die Funktion dürfen aufgrund des Opferschutzes nicht genannt werden.

Als Organisation im sozialen Bereich, in welchem sich viele Kinder und Jugendliche bewegen, könne es nicht angehen, dass ein Mitarbeiter nicht auf pädophile Neigungen überprüft werde, findet hingegen der Anwalt. Schliesslich sei der Mann dreimal vorbestraft gewesen. Aus seiner Sicht ist das Verhalten der Kirchenpflege «grob fahrlässig». Ebenso sei es für alle in der Gemeinde ersichtlich gewesen, dass der Beschuldigte in der Kinder- und Jugendarbeit sehr aktiv gewesen sei. Er habe das Opfer gar als seinen Assistenten eingesetzt.

Kirche reagiert

Die Kirchgemeinde will sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu den Vorwürfen äussern, da sie in keinem Zusammenhang mit dem Strafverfahren stehe. Erst in einem allfälligen Zivilverfahren würde man Stellung nehmen. Der Fall hat aber Konsequenzen für die Reformierte Kirche im Allgemeinen: Der Zürcher Kirchenrat leitet als Konsequenz aus dem vorliegenden Fall Schritte ein, um die Bei­zugspflicht von Strafregisterauszügen auf alle kirchlichen Mitarbeitenden auszudehnen, wie Nicolas Mori, Mediensprecher der Reformierten Kirche des Kantons Zürich auf Anfrage bestätigt.