Rückschlag für PferdesportlerKanton stoppt Fehraltorfer Pläne für Pferderennbahn
Der Kanton hat den Plänen der Gemeinde Fehraltorf zur Rettung der Osterrennen eine Absage erteilt. Das will diese nicht auf sich sitzen lassen.

«Nicht genehmigungsfähig»: Die kantonale Baudirektion lehnt den kommunalen Werkplan «Pferdesportanlage Fehraltorf» ab. Damit unterbindet der Kanton den Versuch der Gemeinde, die traditionellen Osterrennen auf der Pferderennbahn Barmatt auf dem planungsrechtlichen Weg wieder aufzunehmen.
2019 hatten die Osterrennen zum letzten Mal in Fehraltorf stattgefunden. 2020 und 2021 verhinderte die Pandemie die Durchführung, und dann kam der 28. Oktober 2021, als Landwirt Hanspeter Bachofen sein Land umpflügte, das ein Teil der Pferderennbahn war, und mit dieser Aktion die ganze Strecke unbrauchbar machte – und zwar auf Jahre hinaus.
Sowohl die Gemeinde als auch der organisierende Reitverein vom Kempttal suchten in der Folge das Gespräch mit dem Bauern, auch ein Landabtausch wurde angeboten – eine Einigung kam nicht zustande.
Eine Rennbahn mit fünf Eigentümern
Das Land, auf dem die Pferderennen jeweils stattgefunden haben, ist im Besitz verschiedener Eigentümer. Den grössten Teil besitzt die Gemeinde, ein Teil gehört dem Pferdesportzentrum. Der Rest ist auf drei private Grundbesitzer verteilt, darunter auch eine Erbengemeinschaft. Dieses Stück an der Bahnlinie ist seit Oktober 2021 unbrauchbar.
Mit einem planungsrechtlichen Kunstgriff versucht die Gemeinde Fehraltorf nun, die Blockade zu lösen: Ein Werkplan «Pferdesportanlage Fehraltorf» soll das Land für die gesamte Pferdesportanlage sicherstellen, damit künftig auf der Barmatt wieder Pferderennen stattfinden können.
Kommunale Werkpläne müssen vom Kanton genehmigt werden. Im April hatte die Gemeinde den Werkplan bei der Baudirektion des Kantons Zürich eingereicht. Von dort kommt nun die Absage: Der Werkplan sei «nicht genehmigungsfähig», schreibt die Baudirektion in ihrer Verfügung.
«Pferderennen sind keine öffentliche Aufgabe»
Grund: Ein Werkplan diene «der Sicherung von Land, das nach einem Richtplan für öffentliche Werke und Anlagen vorgesehen ist, die nicht mit Baulinien gesichert sind», so die Baudirektion. Um ein paar Beispiele zu nennen: Es geht hier konkret um die Errichtung von Schulhäusern, Werkhöfen oder Kehrichtverbrennungsanlagen, also um die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe.
«Der Betrieb einer Pferderennbahn und die Durchführung der Osterrennen stellen jedoch keine öffentliche Aufgabe dar», begründet die Baudirektion ihren Entscheid.
«Absolut unverständlich»
Ein klares Wort des Kantons, aber ganz sicher nicht das letzte Wort in dieser Angelegenheit. Als «absolut unverständlich» bezeichnet der Fehraltorfer Gemeindeschreiber Marcel Wehrli das «Njet» aus Zürich. Die Pferderennbahn sei sogar im kantonalen Richtplan eingetragen, so Wehrli. «Für uns ist die Nichtgenehmigung ein Eingriff in die Gemeindeautonomie.»
Der Gemeinderat wird den Entscheid der Baudirektion ans Baurekursgericht weiterziehen. «Wir haben gute Argumente», gibt sich Marcel Wehrli zuversichtlich.
Sicher ist, dass auch 2024 kein Osterrennen in Fehraltorf stattfinden wird. Man wird wie 2022 und 2023 nach Frauenfeld ausweichen.
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